Die Klagevorbereitungen sind erfolgt: Neues von Debcon
Die Debcon GmbH hat in der Vergangenheit mit Schreiben der teilweise schon surrealen Art immer wieder für Aufregung gesorgt. Nun wird es offenbar Ernst. Vielleicht. Nun heißt es nämlich die „Klagevorbereitungen sind erfolgt!„. Damit hängt sich die Debcon an den Kampfspruch der Rechtsanwälte Waldorf Frommer „Klagevorbereitungen abgeschlossen„. Letzt genannter „Satz“ hallt durch die Foren im Internet und sorgt für aufgeregte Vergleichsbereitschaft. Während aber Waldorf Frommer tatsächlich eine ordentliche Schippe Gerichtsverfahren in München führt, scheint sich Debcon in diesem Glanz sonnen zu wollen. Bei Debcon heißt es dann:
„Nach der am […] avisierten und erfolgten Unterrichtung an unsere Auftraggberin und deren anwaltliche Vertretung (Anmerkung des Verf. das waren Urmann und Collegen) über den bisherigen Verlauf unserer außergerichtlichen Tätigkeit hinsichtlich der Klärung der Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen, hat sich unsere Auftraggberin und deren Prozessfinanzierer nunmehr aufgrund vorliegender außergerichtlicher Lösungsverweigerung entschieden ohne weitere vorherige Ankündigung ab dem […] gerichtliche hilfe in Anspruch zu nehmen und Zahlungsklage, sowie ggf. bei nicht vorliegender Unterlassungserklärung entsprechende Unterlassungsklage einzureichen.“
Das klingt scharf. Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich sagen, dass die Einschaltung eines Prozessfinanzierers in Urheber- Marken- und Wettbewerbssachen sehr unwahrscheinlich ist. Selbst bei einem „sicheren“ Patentstreit und hohen im Raum stehenden Ersatzansprüchen ist es fast unmöglich hier entsprechende Unterstützung zu bekommen. Aber warten wir mal ab. Wer sich jetzt sofort einigt, dem bietet Debcon noch ein Schnäppchen „von lediglich pauschal 475,00 EUR“.
Nur zur Klarstellung: Wenn Sie ein solches Schreiben erreicht, nehmen Sie einen Anwalt und lassen Sie diesen den Fall prüfen. Oftmals ist ein vermeintliches Schnäppchen nämlich eine schnöde Ente.
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