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Munderloh Abmahnung erhalten? Dr. Wachs auch am Tag der deutschen Einheit 3. Oktober 2012 erreichbar

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Frei nach dem Motto: „Doppelt hält besser„, erreichen mich derzeit eine Vielzahl von Anfragen von Abgemahnten, die zuerst eine Abmahnung wegen eines Films von RA Munderloh bekommen haben, um dann einige Tage später eine weitere Munderloh Abmahnung zu erhalten. Besonders empört sind dabei Abgemahnte, welch zuvor eine mod. UE abgegeben haben, und die der Auffassung sind, diese verhindere (irgendwie) weitere Abmahnungen (kein Schuldeingeständnis). Dem ist keineswegs so. Mod UE heißt erst einmal nur abgeänderte Unterlassungserklärung. Dafür gibt es verschiedene Vorschläge im Netz. Aber kein Vorschlag passt immer. Ein wenig basteln und beraten ist also auch in diesen Fällen nötig. Wer nach der zweiten Munderloh Abmahnung Zweifel hegt, ob er das alles richtig macht, kann sich gern an uns wenden. Es ist aber falsch, dass

  • die zweite Abmahnung kam, weil gezahlt oder nicht gezahlt wurde;
  • eine mod UE abgegeben oder nicht abgegebn wurde;
  • man Angst gezeigt hat, oder auf die erste Abmahnung (falsch) reagiert hat.

Fakt ist, Abmahnungen werden verschickt, wenn Ermittlungsergebnisse vorliegen. Es ist aber möglich Folgeabmahnungen durch richtige Formulierungen zu verhindern. Gern beraten wir hierzu.

Sie können die Anwälte unserer Kanzlei auch am Tag der deutschen Einheit, den 3. Oktober von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Fragen löchern. Auch zu anderen Abmahnern und/oder Abmahnungen.

HInweis: Nachdem heute nicht viel los ist, keine Notfristen anliegen, gehe ich ins Kino. Aber Morgen bin ich dann aber wieder erreichbar!

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Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

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