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Sasse und Partner Abmahnung Six Bullets

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Die Muscles from Brussels von Jean-Claude van Damme (der mit dem Männerspagat zwischen zwei Stühlen) sind wohl in die Jahre gekommen, so dass letzterer sich nun auch mal Waffen bedienen muss (six bullets?) um den Bösewichten zu zeigen, wo der Hammer hängt.

Trailer Check von Six Bullets!

Wahrscheinlich reicht es, sich den Trailer bei Yotube anzuschauen, um sich wieder als pubertärer Jugendlicher zu fühlen (Krass: High Kick, Sprung Kick  in Zeitlupe usw.) Ich musste jedenfalls mehrfach lächeln. Sogar Sätze wie „Gott mag vergeben. Er nicht“ fallen sinngemäß. In den Achtziger Jahren waren solche Sätze schon hart an der Grenze,  heutzutage mag man sich wunrden, aber nun gut.

Six Bullets Abmahnung

Wer sich diesen Trip  in die Achtziger gönnt, oder mit ein paar Freunden gönnen möchte – genug humoristisches Potenzial ist vorhanden, für einen witzigen Abend, sollte aber lieber die Videothek seines Vertrauens aufsuchen. Ich könnte mir vorstellen, dass der Film sogar direkt auf DVD seine „Weltpremiere“ feierte. Wie dem auch sei, wer sich den Weg in die Videothek sparen möchte, oder einfach nicht bereit ist die drei bis vier Euro für feinsten „Trash“ auszugeben und auf die Abkürzung Tauschbörse vertraut, muss zwar keinen (High Kick) Tritt von van Damme wohl aber Post von Sasse und Partner befürchten: Sasse und Partner Abmahnung.

In dieser wird dann eine Forderung von 800,00 EUR aufgestellt. Das waren zu DM- Zeiten übrigens mal so gefühlt 1. 450,00 DM. Die Forderung ist egal in welcher Währung auf jeden Fall sehr hoch. Besonders unangenehm wird es natürlich, wenn der Anschlussinhaber überhaupt nichts von dem Filmvergnügen hatte, sondern Dritte etwa Kinder, Freunde oder der Ehepartner mal sehen wollten wie van Damme mit Menschenhändlern in „Six Bullets“ so umspringt.

Störerhaftung

Das Problem für die Anschlussinhaber nennt sich dann Störerhaftung, es bedeutet eine Verantwortung für Handlungen Dritter bei Verletzung von Prüf- und Überwachungspflichten. Wann die Störehaftung durchbrochen werden kann, ist pauschal nicht zu beantworten und hängt sehr von dem angerufenen Gericht ab. Falsch ist es jedenfalls, dass der Anschlussinhaber immer haftet. In der Rechtsprechung deuten sich jetzt weiterhin Fallgruppen heraus, bei denen mangels Prüf- und Überwachungspflichten bereits der haftungsbegründende Tatbestand verneint wird. Namentlich weil wie gegenüber Ehepartnern keine Prüf- und Überwachungspflichten bestehen, die verletzt werden können.

Abgemahnte sollten grundsätzlich vorsichtig sein, denn Sasse und Partner gehört traditionell zu den Kanzleien, die mehr „klagen“ als andere Kanzleien:

httpv://www.youtube.com/watch?v=TNca2OyzgF4

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können wir Sie unterstützen Ihre Verteidigungsoptionen realistisch einzuschätzen und gegebenenfalls durch eine Minimierung des geforderten Betrags von 800,00 EUR ohne Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Lösung finden. Ferner können wir Sie bei der Modifizierung der Unterlassungserklärung unterstützen. Sprechen Sie uns an. Wir helfen gern.

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Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

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