OLG Düsseldorf nennt Rasch Abmahnung eine völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung
Das OLG Düsseldorf AZ I-20 W 132/11 hat sich mit einer der bekannten Rasch Abmahnungen auseinandergesetzt und fand deutliche Worte. Ich werde diesen Beschluss gern noch ausführlich kommentieren, aber erst einmal der Volltext zum schmöckern. Mein Tip setzen Sie sich einen guten Tee auf nehmen...