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Rechtsanwaltskanzlei SHB Scharnberg Hahn Bergmann Abmahnung mit anderen Ansätzen

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Aktuell wurde mir eine Scharnberg Hahn Bergmann Abmahnung vorgelegt. Diese überrascht mit neuen „Ansätzen“ im Umgang mit Urheberrechtsverletzungen.

Zunächst wird üblich eingeführt:

Unsere Mandanten sind als Urheber an dem Werk „Ivy Quainoo feat. Stanfour – Who you are“ Inhaber der damit verbundenen Urheberrechte. Diese Rechte wurden über Ihren Internetanschluss durch Nutzung eines sog. Peer-to-Peer Netzwerkes massiv verletzt. Sie haben das Werk unserer Mandanten gegen deren Willen heruntergeladen und einer unbegrenzten Anzahl von Personen im Internet zur Verfügung gestellt. Bei Urheberrechtsverletzungen handelt es sich nicht um eine Bagatelle, sondern eine Rechtsverletzung, welche bei größerem Umfang sogar strafrechtliche Konsequenzen hat.

Dann folgen einige Ausführungen zur Störerhaftung, über die man im Detail sicher streiten kann. Interessant die weiteren Ausführungen der Scharnberg Hahn Bergmann Abmahnung

4. Ihre Chance: saferdownload e.V.
Unsere Kanzlei ist ein klarer Gegner der sonst vielfach praktizierten überhöhten Schadensersatzforderungen und Anwaltsgebühren durch Abmahnkanzleien. Deshalb haben wir im Jahre 2011 den gemeinnützigen Verein saferdownload e.V. gegründet. Der Verein klärt zum einen darüber auf, welche Schäden durch den illegalen Download verursacht werden und verurteilt gleichzeitig die gängige Abmahnpraxis.
Wenn Sie Ihren Fehler gegenüber den Urhebern innerhalb von der unten benannten Fristen durch Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung des geforderten Vergleichsbetrages zugeben, verzichten die Urheber auf einen Großteil Ihres Schadensersatzanspruches und Sie erhalten sogar noch einen Gutschein für ein legales Musikportal. Zudem geht ein Betrag in Höhe von 5 EUR an den gemeinnützigen Verein saferdownload e.V., mit dem Sie die weitere Aufklärung, z.B. an Schulen, über den illegalen Download unterstützen.
5. So gehts a) Einsicht
Wir vertreten hier drei Komponisten, die es geschafft haben, einen Top 50 Charterfolg zu schreiben. Durch den Verkauf der Single und dem legalen Download über Musikportale wird deren Erfolg bemessen. Dieser Erfolg ist entscheidend dafür, ob im Weiteren neue Songs von Interpreten und Plattenfirmen von diesem Songwriter geordert werden. Beim illegalen Download in den Peer to-Peer Netzwerken wird der Song weltweit einer unbegrenzten Anzahl an Personen kostenlos zur
Verfügung gestellt: Ein verheerender Schaden für Komponisten und Künstler.

Eine Einordnung fällt mir schwer. Zunächst ist anzumerken, dass das im Anschluss angebotene Vergleichsangebot von 290,00 EUR sicher zu den günstigsten Vergleichsangeboten gehört, allerdings scheinen mit diese Ausführungen im Detail ein wenig unglücklich: „Ihre Chance“ später gibt es noch einen „harten und teuren Weg“. Durch die Formulierung scheinen mir die grundsätzlich sinnvollen Ansätze wieder eingerissen. Dadurch wirkt es doch eher wie eine aufwendigere Umschreibung des klassischen „Zahl jetzt, sonst wird es teurer“. Zumal zum Schluss auch noch die KostendrohungsKeule ordentlich geschwungen wird (Kosten von 1.200 EUR).

Ein erhebliches Problem bei obigen Ausführungen ist, dass das Schreiben den Anschlussinhaber als Täter adressiert, dies ist aber in vielen Fällen gerade nicht der Fall. Warum soll der Anschlussinhaber also nun „Einsicht“ zeigen? Wegen einer Spende an einen nicht bekannten Verein oder wegen eines Gutscheins für ein legales Musikportal?

Fazit: Die SHB Scharnberg Hahn Bergmann Abmahnung hat durchaus interessante Ansätze reduzierterer Vergleichsbetrag im Vergleich zu anderen Abmahnungen; Spende an Saferdownload; Gutschein für Portal. Nur wirken diese Bemühungen ein wenig aufgedrängt: Was ich sinnvoller finden würde, wäre eine wirklich objektive Darstellung der Rechtslage inklusive differenziertere Darstellung der Haftung für Dritte, in Verbindung mit einem angemessenen Vergleichsangebot gern auch mit dem Hinweis auf legale Bezugsmöglichkeiten, aber das sollte eher am Ende und informatorisch formuliert werden. Wenn Sie eine Scharnberg Hahn Bergmann Abmahnung erhalten haben können Sie sich gern für eine individuelle Betrachtung telefonisch in meiner Kanzlei melden.

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Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

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