Abänderung der Unterlassungserklärung = Urkundenfälschung?
Wettbewerbsrecht innovativ: Vor einigen Wochen erhielt ich eine Anruf einer Ebay Verkäuferin, die von einem anderen Ebay Verkäufer abgemahnt wurde. Nachdem auf beiden Seiten keine Anwälte beteiltigt waren, schenkten sich die beiden Laien Parteien nichts. Beide Seiten drohten sich mit strafrechtlichen Schritten, Einschaltung von „Ämtern“. Originell fande ich aber die Rechtsansicht, dass durch die Abänderung der der Abmahnung beigesanden Unterlassungserklärung eine Urkundenfälschung vorliege. Wer diesen Schriftverkehr gelesen hat, versteht den Willen des Gesetzgebers wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten den Landgerichten zuzuweisen – da herrscht bekanntlich Anwaltszwang.
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