Streaming: LG Köln, Beschluss vom 24.01.2014, Az. 209 O 188/13 aber One Click Hoster aufgepasst „LG Köln ante portas“
Nach den Diskussionen der letzten Woche wenig überraschend hat das LG Köln nun Beschwerden hinsichtlich der Verpflichtung des Providers IP-Adressen den Klarnamen zuzuordnen stattgegeben.
LG Köln, Beschluss vom 24.01.2014, Az. 209 O 188/13
Das LG Köln v. 24.1.2014 führt aus wie folgt:
Der Antrag bezieht sich – anders als in vorangegangenen Verfahren, die das öffentliche Zugänglichmachen nach § 19a UrhG zum Gegenstand hatten – auf einen „Download” des geschützten Werks und damit auf einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht aus § 16 UrhG. Hierzu wird im Antrag ausgeführt, durch die eingesetzte Software sei ermittelt worden, dass „die verfahrensgegenständlichen Werke über die […] Downloadlinks heruntergeladen wurden” (S. 5 der Antragsschrift).
Diesen Sachvortrag hat die Kammer ursprünglich in der Weise verstanden, dass ein Download in Form der dauerhaften Speicherung und damit ein Verstoß gegen das allein dem Inhaber des Urheberrechts zustehende Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG vorlag und durch die Software erfasst worden ist. Hierin hätte grundsätzlich eine den Auskunftsanspruch rechtfertigende Urheberrechtsverletzung liegen können.
Damit wird gleichzeitg deutlich, dass das LG Köln bei einem Download etwa von einem One-Click Hoster (Cyberlocker) die IP-Adresse zuordnen lassen würde. Derzeit ist es für die Rechteinhaber noch praktisch schwierig die IP-Adressen zu ermitteln, weil die One Click Hoster mitteilen, diese gerade nicht zu speichern. Sollte sich dies aber ändern, könnte die Abmahnmaschinerie sehr schnell auch die reinen Downloader treffen. Film- und Musikfreunde sollten daher die Zeiten erkennen und generell auf legale Alternativen umsteigen. Das hier mehrfach gelobte Portal „Watchever“ bietet Serien Fans ein sehr gutes Programm (Geheim Tipp die Serie Boss; wers deftiger und britisch mag kann mal bei Misfits einen Blick riskieren; Sherlock ist ohnehin Pflicht ). Wer seine Serien aktueller braucht, muss tiefer in die Taschen greifen, hier ist Sky Atlantik eine gute Wahl. Filmfreunde sollten ansonsten mal wieder das Kino aufsuchen und Musikfreunde können sich am Internetradio samt „Napster (jetzt legal)“ und „Spotify“ laben.
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