2 Guns Abmahnung von Fareds i. A der Two Guns Distribution, LLC
Aktuell beschäftigen uns als Anwaltskanzlei wieder einmal Abmahnungen der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
2 Guns: Der Film
Genauer geht es um den Film „2 Guns„, bei dem es sich übrigens nicht um einen Erotik Film handelt – diesen Altherrenscherz bitte ich mir nachzusehen,weil schon die ein oder andere Abmahnung wegen expliziter Inhalte durch Fareds versandt wurde – sondern es geht um einen Action Film. Die Protagonisten bleiben also angezogen. Was mir bei dem ersten Mal Lesen der Abmahnung aufgefallen ist, ist dass der Rechteinhaber die TWO GUNS Distribution ist.
Two Guns Distribution: Rechteinhaber?
Regelmäßig werden für die Herstellung eines Films oder einer Serienstaffel eine eigene Gesellschaft gegründet. Für den Fall eines Unfalls am Set oder finanziellen Problemen schützt die Haftungsbeschränkung. Ein Schaden schlägt durch die Einrichtung einer Gesellschaft für den Film nicht auf die größere dahinterstehende Gesellschaft durch. Es ist also nicht überraschend, dass der Rechteinhaber so heißt wie der Film.
Was mich aber überrascht ist, dass in der Fareds Abmahnung für „2 Guns“ weiter geschrieben steht:
„Unsere Mandantschaft ist eine international operierende Filmverstriebsfirma. Sie erwirbt die Lizenzen für international bekannte Filmproduktionen und vertreibt diese Filme weltweit“.
Das wiederum kann ich mir nicht so recht vorstellen. Warum sollten auch Lizenzen für andere Filmproduktinen erworben werden. Das würde nur dann in meinen Augen Sinn machen, wenn die Two Guns Distribution tatsächlich nur rein zufällig mit „2 Guns“ namensidentisch wäre. Meine Recherche hat das bis jetzt aber noch nicht bestätigt. Wahrscheinlicher ist, dass hier ein Textbaustein verwandt wurde, der nicht richtig passt. Ob dies bereits die Abmahnung unwirksam macht bezweifele ich, allerdings gibt es an der Fareds Abmahnung für „2 Guns“ noch einiges zu mäkeln.
2 Guns Abmahnung: Hilfe
Wenn Sie näheres wissen wollen und die geforderten 835,00 EUR möglichst nicht oder nicht in der Höhe zahlen wollen, lassen Sie sich durch die Kanzlei Dr. Wachs beraten.
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