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Nachrichten aus dem Maschinenraum der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte: Rka Klage – warum zwei Anspruchsbegründungen?

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Bei so manch einem, der im Jahre 2010 eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten – in der Regel im Zuge der Nutzung sog. Tauschbörsen – erhalten hat, wird demnächst vielleicht eine zweite Anspruchsbegründung eines weiteren Gerichts in seinem Briefkasten finden. Beispielhaft dient hier ein rka Mahnbescheid bzw. eine rka Klage. Der Schreck mag groß sein, weshalb erneut eine rka Klage wegen der gleichen Sache ins Haus steht, obwohl die erste Angelegenheit noch nicht ausgestanden ist . Bei genauerem Hinsehen und der Durchsicht bereits vorhandener Gerichtsschreiben wird sich herausstellen, dass es keine zweite Sache ist, sondern sich ein neues Gericht mit der alten Angelegenheit befasst.  Zum Ende des letzten Jahres eingereichte und anschließend begründete Mahnbescheide richten sich oft an das falsche Gericht, seit dem Oktober 2013 (mit Inkraft Treten des Gesetzes gegenunseriöse Geschäftspraktiken) ist für Klagen das Gericht am Wohnsitz des Schuldners zuständig. So kommt es, dass -abhängig von dem Eingang der Akte beim zuerst angerufenen Gericht –  viele ursprünglich angerufene Gerichte die Sachen an die nun zuständigen Gerichte abgeben. Jene schicken die den Beklagten schon vom ersten Gericht übermittelten Anspruchsbegründungen neu kopiert mit neuen Fristen oft nochmals zu. Manchmal wird auch nur auf den bereits erfolgten Zugang verwiesen. Ob, in welchem Umfang und mit welchen Mitteln die Verteidigung gegen die Klage Sinn macht,  beantworten wir gern im Einzelgespräch.

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