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Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian für DigiRights Administration: Tauschbörsenrecht ein eigenständiges Nutzungsrecht

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Die Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin verschickt derzeit Abmahnungen für DigiRights,  abgemahnt werden die Tonaufnahmen „Klingande – Jubel“, „Martin Garrix – Animals“, Martin Garrix & Jay Hardway – Wizard“, „Bakermat – One Day (Vandaag)“.

1. Betrifft die Abmahnung eine Chart Zusammenstellung?

Die Abmahnung betrifft Tonaufnahmen auf einem German Top 100 Single Charts Container. Zu den Gefahren von Folgeabmahnungen können Sie sich hier informieren.

2. Welcher Rechte berühmt sich Digirights?

Die Klägerin berühmt sich des ausschließlichen Rechts, die streitgegenständlichen Tonaufnahmen im Internet in Filesharing Netzwerken, sog. Tauschbörsen öffentlich zugänglich zu machen.Es drängt sich die Frage auf, ob das alleinige Recht eine Datei in Tauschbörsen zugänglich zu machen, eine eigenständige Nutzungsart darstellt. Eindeutig Stellung dazu genommen haben zuerst Jänich/Eichelberger, MMR 2008, 576 in ihrem Beitrag: Die Verwertung von Musikaufnahmen in dezentralen Computernetzwerken als eigenständige Nutzungsart des Urheberrecht? Die Autoren verneinen die Frage überzeugend und eindeutig. Für mich stellt sich auch die Frage, ob wenn man das Tauschbörsenrecht tatsächlich als eigenständiges Nutzungsrecht bewerten würde, dann die „echten“ Lizenznehmer, welchen Online Verbreitungsrechte im Sinne des 19 a UrhG eingeräumt wurden, und die Investitionen hinsichtlich einer Auswertung tätigen, dann überhaupt Schadensersatzansprüche gegen Tauschbörsenverletzer geltend machen können. Es könnte die absurde Situation entstehen, dass die echten Verwerter hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (negative Verbotsrechte sind nicht betroffen) plötzlich ins Hintertreffen geraten. Das scheint mir nicht interessengerecht.

3. Emfpehlung bei Daniel Sebastian Abmahnungen

Bereits aus diesen skizzenhaften Überlegungen erscheint es durchaus sinnvoll sich gegen die Abmahnung der Digirights Administration zur Wehr zu setzen.

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