Kollegah Abmahnung „King“ durch Bindhardt Lenz
Der sehr erfolgreiche Rapper Kollegah lässt nach Internetberichten aktuell durch die Kanzlei Bindhardt Lenz Urheberrechtsverletzungen an seinem Nummer 1 Album „King“ abmahnen, eine Kollegah Abmahnung ist sicher weder Beinbruch noch Katastrophe trotz der nacht dem Internet kolportierten Forderung von 1.200,00 EUR. Viele Abgemahnte fragen sich natürlich ob die Kollegah Abmahnung ernst zu nehmen ist. Gerade seine jüngeren Fans werden sich wundern, warum der „Boss“, der seine früherer Alben als Zuhälterrap bezeichnetet, nun gegen Urheberrechtsverletzungen vorgeht.
1. Jung, brutal und gutaussehend
Fairerweise ist zunächst einzuräumen, dass Kollegah wie andere Rapper auch Kunstfiguren verkörpern. Herr Blume hat privat sicher keine „Aks im Wandschrank“ und sieht sich sicher weder als Zuhälter noch als Gangster, noch unterstützt er entsprechende Handlungen. Wer sich im Übrigen auf Youtube einmal die sog Promophase anschaut, welcher der Veröffentlichung des Albums zuvorging, samt eigenen Youtube Channel „Bosshaft TV“ und mehreren kostenlos veröffentlichten Musikstücken, der wird einräumen müssen, dass das mit Gangstertum nichts zu tun, mit sehr viel Arbeit hingegen einiges zu tun hat.
2. King
Das Album King hat sich tatsächlich gegen unveröffentlichte Songs von Michael Jackson an die Spitze der Charts gesetzt. Da hat sich die „Promophase“ gelohnt, schließlich ist Rap Musik nicht zwingend radiotauglich. Auch wenn es nicht meinen Geschmack trifft, sondern eher zornige junge Männer anspricht, ist an einigen Stellen Sprachwitz und Sprachgefühl erkennbar.
3. Watt is´ denn los mit dir?
Wer nun eine Kollegah Abmahnung durch Bindhardt Lenz bekommen hat, der wird sich fragen, wie man als Anwalt, der Abgemahnte vertritt, hier nicht einfach „Abzocke“ oder ähnliches ruft. Zunächst ist klar zu halten, dass ich die Kollegah Abmahnung noch nicht geprüft habe, weder weiß ich ob sie den Anforderungen genügt, welche das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ aufstellt, noch halte ich Forderungen von 1.200,00 EUR für nachvollziehbar oder gar regelmäßig angemessen. Das Gegenteil ist der Fall, die hier vertretene Position ist vielmehr, dass es das Recht von Kollegah ist eine Abmahnung durch Bindhardt Lenz versenden zu lassen, wenn jemand das Album „King“ unerlaubt verbreitet hat. Ob dann allerdings eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und ob die Zahlung geleistet werden muss, steht nämlich auf einem gänzlich anderen Blatt.
4. Ein Junge weint hier nicht
Zunächst ist nämlich festzuhalten, dass in den wenigsten Fällen, der Anschlussinhaber auch wirklich das Album „King“ von Kollegah heruntegeladen haben wird. Vielmehr spricht die Musik wohl eher Pubertierende und Heranwachsende an, die einen Soundtrack suchen. Nun stellt sich die Frage, ob Eltern dann für Rechtsverletzungen Ihrer Kinder als sog. Störer in Anspruch genommen werden könnnen. Dazu haben wir in unserer ersten Hilfe Filesharing Einiges geschrieben, das gilt natürlich auch für eine Kollegah Abmahnung durch Bindhardt Lenz. Grob kann man festhalten, dass Eltern volljährige Kinder nicht überwachen müssen, Minderjähirge schon, wobei eine ernsthafte Belehrung ausreicht. Aber Achtung, wenn Sie nach Erhalt der Kollegah Abmahnung bei Bindhardt Lenz anrufen, um ihr Kind als Schuldigen zu benennen, kann das Kind – auch wenn es minderjährig ist – in Anspruch genommen werden.
5. Was tun bei Kollegah Abmahnung?
Wenn Sie eine Kollegah Abmahnung erhalten haben, könenn Sie uns gern zu einer ersten kostenlosen Einschätzung anrufen. Lassen Sie sich seriös über Chancen und Risiken beraten.
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