Apotheken Abmahnung Christoph Becker
Die „Richtig, Recht.Leipzig Abmahnung durch RA Christoph Becker“ beschäftigt uns derzeit sehr intensiv. Uns liegt eine Abmahnung ausgesprochen im Namen der Brücken Apotheke, Hartmut Wagner, Schwäbisch Hall vor, in der meiner Mandantin vorgeworfen wird, die Firmierung nicht (komplett) angegeben zu haben und die Berufshaftpflichtversicherung nicht genannt zu haben.
Bedenklich bei der Abmahnung
Zunächst ist auffällig, dass eine Vielzahl von Formvorschriften in der Apotheken Abmahnung durch RA Christoph Becker nicht beachtet werden. Die Fristen sind nicht mit einem konkreten Datum genannt sondern u.a. mit „7 Tagen“ und „14 Tagen“ bezeichnet. Ab wann diese Fristen gelten sollen, weiß kein Mensch – ab Datum der Absendung der Abmahnung oder vielleicht Zugang. Es bleibt unklar.
Bedenklicher bei der Apotheken Abmahnung
Für diese – sagen wir es einfach – Bagatellverstöße, einen Streitwert von 612,80 EUR zu verlangen ist schon harter Tobak. In der Unterlassungserklärung aber komplett auf die Abmahnung zu verweisen wäre allenfalls dann denkbar wenn nicht nur abstrakt auf „die im Schriftsatz des Unterlassungsgläubigertreters bezeichneten Rechtsverstöße oder kerngleiche Verstöße“ verwiesen würde. Eine Bezugnahme auf die Abmahnung mag möglich sein, wenn die zu unterlassenden Handlung zumindest rudimentär bechrieben wird und wenn auf das Bezug zu nehmende Schreiben konkret verwiesen wird und wenn dieses Schreiben mit der Abmahnung verbunden wird. Diese drei Voraussetzungen sind kumulativ. Da hilft es dann auch nicht mehr, wenn die Unterlassungserklärung mit „(Vorschlag für eine)“ überschrieben wird.
Höchst Bedenklich bei der Brücken Apotheke Abmahnung
Unverständlich ist die Abmahnung an großen Stellen, so sei ein Schadensersatz zu zahlen über 550,00 EUR dafür, dass auf eine Auskunft und Gewinnabschöpfung verzichtet wird. Zur Erinnerung – es geht in unserer Abmahnung darum, dass das Impressum nicht vollständig gewesen sein soll und die Berufshaftpflichtversicherung nicht genannt ist. Noch wirrer ist, dass dieses Angebot nur „5 Werktage“ gültig ist. Also kürzer als die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung.Wenn man jetzt noch wüsste, ab wann die Frist beginnnen soll.
Das große Finale, welches wohl auch die Frage der Strafbarkeit aufwirft ist es aber, wenn in der Abmahnung ausgeführt wird [fett]:
Weiterhin wird unser Mandant in diesem Fall Ihre Verstöße bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Apothekerkammer anzeigen. Berufs- und standesrechtliche Konsequenzen sowie ein Verlust Ihrer Zulassung sind dadurch nicht auszuschließen.
Es ist falsch, dass ein Impressumsverstoss und ein Verstoss die Berufhaftpflichtversicherung im Impressum zu nennen, zur Verlust der Apothekerzulassung führen kann.
Fazit zur Apotheken Abmahnung Christoph Becker:
Die Abmahnung ist bestenfalls als unseriös zu bezeichnen. Hier steht offenkundig das Interesse am schnellen Euro im Vordergrund. Zwar mag die Abmahnung durchaus grundsätzlich berechtigt sein, die Vielzahl der versandten Abmahnungen, die in keinem vernünftigen wirschaftlichen Verhältnis zur Geschäftstätigkeit stehen, die Aufmachung, die Unsachlichkeit der Abmahnung, die Drohung und nicht zuletzt die Forderung einer hohen Vergleichssumme zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen sind jedenfalls Argumente im Zweifel hier gegenzuhalten. Ich werde jedenfalls meiner Mandantin raten, sich umfassend gegen die Apotheken Abmahnung Christoph Becker zu wehren.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gern an unsere Kanzlei wenden, wir werden Ihre Interessen nachhaltig vertreten.
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