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Befangenheitsantrag : Sinn und Unsinn

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Befangenheitsantrag

In den letzten sieben Jahren habe ich mehrere hundert Klagen bearbeitet. Davon 95 % aus dem Bereich Filesharing. In dieser Zeit habe ich bislang zwei Befangenheitsanträge erlebt. Der erste betraf einen Münchener Richter, der zweite einen Hamburger Richter. Beide wurden im Auftrag der Kläger im Rahmen eines Filesharing Prozesses eingelegt.  Inhaltlich erfolgsversprechend ist ein Befangenheitsantrag wohl in den seltensten Fällen, jedenfalls blieb der Befangenheitsantrag gegen den Münchener Richter erfolglos. Ein ähnliches Schicksal wird auch den jüngeren Befangenheitsantrag ereilen. Das führt uns zu der Frage:

Welchen Sinn macht ein Befangenheitsantrag?

Offen gestanden ist mir nur eine Person bekannt, die Befangenheitsanträge prozessual häufig verwendet (oder dazu anhält). Das ist der in Hamburger Gerichtskreisen sehr bekannte Herr Schälike. Dieser nutzt den Befangenheitsantrag wohl eher politisch oder gesellschaftspolitisch motiviert und sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, wenn ein Befangenheitsantrag zurückgewiesen wird.

Der andere „Vorteil“ mag eine erhoffte Verfahrensverzögerung sein. Das mag etwa interessant sein, wenn man die Gerichte – aus welchen Gründen auch immer – ärgern möchte, oder wenn man sich eine derartige Verfahrensverzögerung erhofft, dass die Rechtsprechung sich zu den eigenen Gunsten ändert. Im Filesharing wo vieles immer wieder im Fluss ist, mag dies durchaus sinnvoll sein.

Zuletzt mag solch ein Befangenheitsantrag auch der Versuch der Disziplinierung sein. Und zwar nicht nur auf der offensichtlichen Ebene sondern auch dahingehend, dass ein Richter nach einem Befangenheitsantrag sich selber zurücknimmt, um nicht den Eindruck zu erwecken durch den Befangenheitsantrag befangen geworden zu sein.

Fazit zum Befangenheitsantrag

Wenn gar nichts mehr geht, geht noch ein Befangenheitsantrag als letzte juristische Nebelkerze.

UPDATE 24. September 2015

Aktuell habe ich wohl ein knappes dutzend Befangenheitsanträge in den Akten. Bis jetzt wurde keinem einzigen stattgegeben.

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