Betrügerische Abmahnungen durch Wolf Kraus Rechtsanwälte
Aktuell werden berügerischen Abmahnungen im Auftrag der Wolf Kraus Rechtsanwälte versandt.
Wer ist Wolf Kraus Rechtsanwälte?
Die Kanzlei existiert nach meiner Kenntnis nicht. Statt dessen werden in den betrügerischen Schreiben seitenweise Auzüge aus den seriösen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München kopiert. Auf dem Briefkopf, der ebenfalls Waldorf Frommer nachempfungen ist, finden sich vier Anwälte. Einer davon soll „Ronny Frommer“ sein. Wäre die Angelegenheit nicht so ernst, hätte dies allein gereicht, mir ein Lächeln zu schenken. Die Schreiben sind auch nicht so einfach als betrügerisch zu entlarven. Erst auf den zweiten Blick zeigt sich, dass es Konstantin Film nicht gibt sondern nur „Constantin“ und diese vertreiben auch keine Pornos.
unsere Mandantschaft, die Konstantin Film Verleih GmbH, hat uns beauftragt, wegen der illegalen Verbreitung ihres Repertoires in einer Internet-Tauschbörse gegen Sie vorzugehen. Unsere ord-nungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Warum wendet sich unsere Mandantschaft an Sie?
Unsere Mandantschaft ist Inhaberin der ausschließlichen Verwendungsrechte an dem Werk: Orgy Night in Paris (Film)
und insbesondere berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstat-tungsansprüche bei Rechtsverletzungen im Internet über p2p-Netzwerke geltend zu machen.
Da ihre Werke vielfach illegal im Internet verbreitet werden. lässt unsere Mandantschaft die bekannten Internet-Tauschbörsen (Filesharing- bzw. P2P-Netzwerke) regelmäßig durch die Firma ipoque GmbH (www.ipoque.com) überwachen. Die Zuverlässigkeit der Ermittlungen wurde durch mehrere, u.a. öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter bestätigt.
Das Ermittlungssystem der Firma ipoque GmbH hat durch verifizierten Datentransfer sichergestellt und protokolliert, dass das Werk unserer Mandantschaft unter der aufgeführten IP-Adresse welt¬weit allen Nutzen der Tauschbörse bittorrent zur angegebenen Zeit zum Herunterladen angeboten wurde:
Orgy Night in Paris (Film)
Konstantin Film Verleih GmbH
09.10.2014 22:45:32 bis 09.10.2014 22:53:44 IP-Adresse: 91.44.161.78
Im Rahmen des zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens hat unsere Mandantschaft das nach § 101 Abs. 9 UrhG vorgesehene richterliche Gestattungsverfahren durchgeführt. Das zuständige Landgericht hat Ihrem Provider daraufhin mit dem beigefügten Gerichtsbeschluss gestattet, unserer Mandantschaft Auskunft über die Identität des zugehörigen Anschlussinhabers zu erteilen. Ihr Provider ist seiner Auskunftspflicht nunmehr nachgekommen und hat mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse zum Zeitpunkt der festgestellten Urheberrechtsverletzung Ihrem Internetanschluss zugewiesen war.
Der Ermittlungsdatensatz, der Ihren Fall betritt, ist diesem Schreiben beigefügt.
Selbstverständlich unterliegen sämtliche Ihre Person bzw. diesen Fall betreffenden Daten der an¬waltlichen Schweigepflicht und werden ausschlieslich zur Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandantschaft verwendet.
Was sind die rechtlichen Konsequenzen?
Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum Download ist als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach §19a UrhG rechtswidrig. Ebenfalls illegal ist die mit dem Angebot bzw. Download einer Datei verbundene Vervielfältigung nach § 16 UrhG.
Illegale Tauschbörsenangebote lassen sich stets nur bis zum betreffenden Internetanschluss, also „bis zur Haustür“, zurückverfolgen. Der Bundesgerichtshof hat aus diesem Grund eine tatsächliche Vermutung dahingehend aufgestellt, dass der Anschlussinhaber für eine über seinen Anschluss begangene Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist (Bundesgerichtshof, 12.05.2010, Az. I ZR 121/08). Vor diesem Hintergrund hat sich unsere Mandantschaft an Sie als Anschlussinhaber zu wenden.Was bedeutet das für Sie?
Aufgrund der über Ihren Internetanschluss begangenen Rechtsverletzungen macht unsere Man¬dantschaft gegen Sie Ansprüche auf Unterlassung. Schadenersatz und Kostenerstattung geltend.
– Unterzeichnung der Unterlassungserklärung —
Unsere Mandantschaft hat Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen (§ 97 Abs. 1 UrhG).
Sie werden daher aufgefordet, eine rechtsverbindliche und ausreichend strafbewehrte Unterlas-sungserklärung abzugeben. Um Ihnen die Abgabe einer geeigneten Unterlassungserklärung zu erleichtern, ist diesem Schreiben ein entsprechender Entwurf beigefügt.
– Ersatz des enstandenen Schadens —
Unsere Mandantschaft hat ferner Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens als Kom¬pensation für die erfolgte Rechtsverletzung (§ 97 Abs. 2 UrhG).
Der verursachte Schaden bemisst sich nicht nach dem Verkaufspreis der Werke unserer Mandant¬schaft. Als Schadenersatz wird vielmehr der Wert angesetzt, der an unsere Mandantschaft als Li¬zenzgebühr für das weltweite öffentliche Zugänglichmachen ihrer Werke üblicherweise zu zahlen wäre (sog. Lizenzanalogie).
Im Rahmen eines bestehenden Schadenersatzanspruches sind zudem die Kosten der Ermittlung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des richterlichen Gestattungsverfahrens (§101 Abs. 9 S. 5 UrhG i.V.m. 128e Abs. 1 Nr. 4 Kost()) sowie die Kosten der Beauskunftung durch den Internet¬provieder (Anlage 3 zu § 23 Abs. 1 JVEG, Nr. 200/201) zu erstatten.
Im Interesse einer schnellen und unproblematischen Erledigung der Angelegenheit ist unsere Mandantschaft bereit, die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von EUR 450,00 zu akzeptieren.
Die Gerichte bestätigen diese Beträge in vergleichbaren Fällen als angemessen.
– Ersatz der Rechtsverfolgungskosten —
Unsere Mandantschaft hat zudem Anspruch auf Zahlung der Rechtsverfolgungskosten, die durch unsere Einschaltung entstanden sind (§ 97a Abs. 1 S. 2 UrhG, §§ 683, 677, 670 BGB).
Die Rechtsferfolgungskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtsprechung ist die angesetzte 1,0-Gebühr (Nr. 2300 Vergü-tungsverzeichnis zum RVG) aus einem Gegenstandswert von EUR 10.000,00 (Unterlassungsstreitwert) angemessen. Die zu erstattende Geschäftsgebühr liegt unterhalb der gesetzlichen Regelgebühr. Die Gebühren sind nicht nach § 97a Abs. 2 UrhG zu begrenzen, da es sich vorliegend bereits um keine nur unerhebliche Rechtsverletzung handelt.
Bei außergerichtlicher Klärung belaufen sich die von Ihnen geschuldeten Rechtsverfolgungskosten inklusive Auslagenpauschale auf EUR 177,00.
– Konkrete Zahlungshöhe —
Insgesamt beläuft sich die Forderung unserer Mandantschaft auf einen Betrag von EUR 627,00, der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetzt:
Schadenersatz EUR 450,00
Rechtsanwaltskosten EUR 177,00
Gesamtsumme EUR 627,00
– Zu beachtende Fristen –
Die Frist zum Eingang der Unterlassungserklärung endet am 22.04.2015
Die Zahlungsfrist endet am 02.04.2015
Die unterzeichnete Unterlassungserklärung muss bis spätestens zum angegebenen Zeitpunkt hier eingegangen sein. Die Zahlung muss ebenfalls bis spätestens zum genannten Zeitpunkt auf dem Konto der Kanzlei als Empfangsvertreter eingegangen sein.Um eine reibungslose Zuordnung Ihrer Zahlung gewärleisten zu können, verwenden Sie zur Zahlung bitte den beiliegenden Überwei¬sungsträger.
Wann ist die Auseinandersetzung beendet?
Mit fristgerechtem Eingang der Unterlassungserklärung sowie vollständiger Zahlung der offenen Forderung sind sämtliche Ansprüche unserer Mandantschaft in vollem Umfang erledigt und die vorliegende juristische Auseinandersetzung mit Ihnen vollständig beendet.
Wo finde ich weitere Informationen?
Informationen zu aktuellen Gerichtsverfahren der Kanzlei sowie Antworten auf häufig gestellte
Fragen finden Sie unter
www.info.wolf-kraus.de
Gern stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung:
089/24 55 66 0 21Sollten Sie die gesetzten Fristen untätig verstreichen lassen, muss unsere Mandantschaft davon ausgehen, dass Ihrerseits kein Interesse an einer kurzfristigen Klärung der Angelegenheit besteht. Wir werden unserer Mandantschaft daraufhin zur Durchsetzung ihrer Ansprüche empfehlen, gerichtliche Schritte einzuleiten, was zu ungleich höheren Kosten führen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Moritz Rechtsanwalt
Anlagen:
Entwurf einer Unterlassungserklärung ÜberweisungsträgerUnterlassungserklärung (26PP072478)
Hiermit verpflichtet sich
[….]
– Unterlassungsschuldner
gegenüber
Konstantin Film Verleih GmbH
Fützenstrasse 18, 80336 München
– Unterlassungsgläubiger —
es ab sofort zu unterlassen,
Orgy Night in Paris (Film) Konstantin Film Verleih GmbH
oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Unter¬lassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber Unterlassungsgläubiger für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an verletzten Un¬terlassungsgläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom verletzten Unterlassungsgläubiger nach billigen Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Landsgericht überprüft werden.Eilbek, den
Was macht die betrügerischen Abmahnungen von Wolf Kraus hervorhebenswert?
Betrugsversuche sich mit Betrugsschreiben (Fake-Schreiben) an Abmahnwellen anzuhängen gab es schon immer. Hier ist aber besonders, dass
1. das Schreiben per Post kam – die vorherigen Betrugsschreiben wurden via E-Mail versandt.
2. ein valider SEPA Überweisungsschein beigelegt wurde.
3. das Schreiben so stark seriösen Abmahnungen nachempfunden ist, dass der Laie, dies schwer als Betrug entlarven kann.
Lohnt sich der Aufwand des Postversands?
Aktuell werden nach meiner Schätzung ca. 10 % (Porno!) der angeschriebenen einfach die geforderten 627,00 EUR zahlen. Bei 1.000 Schreiben zu Kosten von ca. 1 EURO (Versand, Papier usw.), stehen dem also Einnahmen in Höhe von 62.700 EUR gegenüber. Zumindest bis die Staatsanwaltschaft eingreift ein lukratives Betätigungsfeld für Betrüger.
Was soll ich tun, wenn ich ein solches Schreiben erhalten habe?
Suchen Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle auf und erstatten Strafanzeige wegen (versuchten) Betrugs. Einen Anwalt brauchen Sie nur, wenn Sie schon Zahlungen geleistet haben. Das Geld wird aber wahrscheinlich schon über mehrere Konten gegangen und nicht mehr auffindbar sein.
Haben Sie Fragen?
Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.
Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70