Rechtsanwalt Karsten Gulden von GGR gegen BaumgartenBrandt
Rechtsanwalt Karsten Gulden von GGR hat einen Artikel veröffentlicht, der sich unter der Überschrift „BaumgartenBrandt – 500 Klageverfahren ohne Vollmacht?!“ mit einem Rundschreiben des Insolvenzverwalters der Lichtblick Films GmbH (vormals Los Banditos Film GmbH) auseinandersetzt. Die Auseinandersetzung erfolgt juristisch eher auf kleiner Flamme, was sich auch in der Überschrift „?!“ wiederspiegelt. Dieser Artikel und andere Internetveröffentlichungen haben wiederum BaumgartenBrandt dazu bewegt eine Veröffentlichung zu tätigen, in der sie u.a. ausführen:
In dem Zusammenhang noch eine Anmerkung zu den Publikationen im Internet: Es ist bezeichnend, dass sich mit Ausnahme der Legal Tribune Online keiner der Autoren, wie z.B. Rechtsanwalt Karsten Gulden oder die Redaktion der chip.de, vorab mit uns zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung in Verbindung gesetzt hat. Offenbar war eine Kontaktaufnahme nie gewollt. Es ging augenscheinlich nur darum, zu eigenen Marketing- und Geschäftszwecken Schlagzeilen mit abwegigen Anschuldigungen zu produzieren. Eine seriöse und fachlich fundierte Auseinandersetzung mit der Thematik sieht anders aus.
Unabhängig von der Frage, ob nun der Insolvenzverwalter oder BaumgartenBrandt Recht haben, die sich wechselseitig Fehlverhalten im Insolvenzverfahren/Klageverfahren vorwerfen, ist BaumgartenBrandt in dem Punkt zuzustimmen, dass hinsichtlich der Berichterstattung eine Verrohung der Sitten zu beobachten ist. Das gilt auch für anwaltliche Blogbeiträge. Dies hängt sicherlich auch damit zusammen, dass reisserische Artikel mehr gelesen werden und stärker verlinkt werden und wenn dann – best case scenario – SPON mit einstimmt, gibt es wertvolle Links. Zumal reisserische Artikel natürlich auch dem Leser suggerieren, dass ein Anwalt besonders schneidig ist, was auch nicht schaden kann. In einem sehr wetttbewerbsintensiven Umfeld mag es sogar geboten sein Akzente zu setzen und niemand will Artikel lesen, in denen 3-4 Varianten und Abwandlungen dargestellt werden.
Wenn allerdings schwerste Berufsrechtsverstöße und Straftatbestände in den Raum gestellt werden, wie dies im Folgenden gesehen werden kann, wenn RA Gulden für die Presse in der dritten Person zitierfähig ausführt
„Gulden erörtert, welche Folgen dies für die Beklagten und BaumgartenBrandt haben kann:
„Die laufenden Klageverfahren müssen bis zur Klärung gem. § 240 ZPO ausgesetzt werden. Viel interessanter sind jedoch die Fälle, in denen bereits ein Urteil ergangen ist, obwohl keine wirksame Bevollmächtigung vorgelegen hat. Wir haben bspw. für einen Mandanten aktuell ein Verfahren gegen die Lichtblick Films GmbH vollumfänglich gewonnen. Hier besteht nun die Gefahr, dass er trotz des Sieges, aufgrund des Insolvenzverfahrens auf seinen Kosten sitzen bleibt. Wir werden unseren Mandanten daher anraten, seine Prozesskosten als Schadensersatz bei BaumgartenBrandt gelten zu machen. Diese Konstellation ist sicherlich kein Einzelfall.““
um dann neutraler zu schließen
„Daneben müssen noch die Fragen geklärt werden, ob BaumgartenBrandt sich wegen (versuchten) Betruges in mehreren hundert Fällen strafbar gemacht und gegen anwaltliches Berufsrecht verstoßen hat.“
sollten tatsächlich die Anforderungen, welche für die Verdachtsberichtserstattung entwickelt wurden, angewandt werden. Dazu gehört u.a., dass Herr Gulden eine Stellungnahme von BaumgartenBrandt vor der Veröffentlichung hätte einholen müssen.
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