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JuliensBlog gegen GDL: Unser Kommentar

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JuliensBlog gegen GDL: Auch wir haben – wie wohl ganz Deutschland – die letzten Wochen und Monate unter dem zunächst beendeten Zugstreik gelitten. Dies wurde von einigen zum Anlass genommen, jegliche Grenzen der zivilisierten Auseinandersetzung über Bord zu werfen und ganz vorn dabei ist „Juliensblog“. Ein sehr bekannter und erfolgreicher Youtuber und Rapper sowie RAP Turnier Ausrichter (JuliensBlogBattle), der mittlerweile die Regeln und Gesetzmäßigkeiten des Skandals um Aufmerksamkeit zu erreichen wie sonst nur Bushido nutzt:

Hauptsächlich geht es um die Äußerungen:

“Wisst ihr noch, wie die Juden mit Zügen nach Auschwitz transportiert wurden? Man sollte die Zugführer da hinbringen. Ich fahr auch den Zug und zwar umsonst. Und ich werde nicht einmal streiken” und „Vergasen sollte man die Mistviecher“

In einer offiziellen Stellungnahme von JuliensBlog heißt es dazu:

„Es ging eigentlich nur um die Korrelation zwischen den Zügen von damals und den Zügen von heute und das die Zugführer von heute zu Zugpassagieren von damals gemacht werden. Wahrscheinlich wäre es Strafe genug, wenn sie heutige Zugpassagiere wären, aber es ist halt völlig übertrieben dargestellt.

Natürlich soll niemand vergast werden, auch wenn das Streikrecht vergewaltigt wird und Machtspiele gespielt werden.

Die „Pointe“ in der es heißt, dass ich umsonst den Zug fahren würde OHNE zu streiken ist der Hauptgrund für das extreme Beispiel. Das soll schwarzer Humor sein.

Jeder hat das Grundrecht zu streiken, aber 9 Mal!? Ich sehe da keine Verhältnismäßigkeit. Ein wirtschaftliche Schaden von 100 Millionen pro Tag, unzählige geprellte Leute und ein ganzes Land nahezu lahmzulegen, grenzt für mich an Terrorismus.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

JuliensBlog“

Die Vetreter der Auffassung, dass Meinungsfreiheit über allem stehe und Satire sehr weit auszudehnen sei und die bei jeder Untersagungsverfügung einer Berichterstattung die Demokratie in Gefahr sehen, kommen hier in Argumentationsnöte. Juristische steht die Auseinandersetzung in der Sache hier so stark im Hintergrund, dass die Äußerungen sicher nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Das ist Beleidigung um des Skandals willen auf höchstem Niveau. Die Begründung ist nichtssagend. Bald startet das nächste JuliensBlogBattle also geht es in die Promophase. Nun muss man einräumen, dass es in unserer Zeit nur noch sehr sehr schwer möglich ist einen echten Skandal zu erzielen. Einen Pullover  mit dem Aufdruck „Paris“ nach dem Mordanschlag in Paris in einem Video/Foto zu tragen, hilft sicher. Witze über Nazis/Hitler ziehen kaum noch, wenn diese omnipräsent sind. Das – aus guten Gründen – letzte Tabu ist dann die Verharmlosung der industriellen Ermordung von Million von Menschen. Natürlich sympathisiert JuliensBlog nicht mit den Morden der Nazis, dies ist auch aus anderen Videos erkennbar, in denen er sich sinngemäß äußerte, dass „Nazis mindestens angeschossen gehörten“. Nach der Herabsetzung des Schicksals Million von Menschen und der Beleidigung der GDL, ist nach meinem Verständnis das widerlichste an diesem Video die Berechnung, mit der es erstellt wurde. Youtube sollte das Video einfach löschen.

UPDATE: Der Rechtsstaat schlägt zurück

Nachdem Julien gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, gab es eine Verhandlung, das Ergebnis lautete wie folgt: Das Amtsgericht Tecklenburg in der Nähe von Osnabrück hat den Videoblogger Julien zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 15.000 Euro bezahlen. Ich schätze nicht,  dass Julien hier Rechtsmittel einlegen wird.

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