Werbung mit der Kanzlerin für Lesbenmagazin
Werbung mit der Kanzlerin Frau Merkel: Anläßlich eines im Internet verbreiteten Videos, in dem eine Doppelgängerin Frau Angela Merkel spielt, an die sich eine zweite Frau schmiegt, hat mich heute RTL Nord zu der Frage interviewt, ob solch ein Video mit den Persönlichkeitsrechten unserer Bundeskanzlerin vereinbar ist.
Hinzu kommt, dass mit diesem Video eine Zeitschrift für lesbische Frauen beworben wurde. Die Persönlichkeitsrechtsverletzung also aus kommerziellen Motiven geschah. Rechtlich unbedeutsam ist dabei, dass Frau Merkel durch eine Doppelgängerin gespielt wird.
Der „gesunde Menschenverstand“ würde wohl zu dem Schluss kommen, dass es nicht sein könne, dass die Abbildung eines Prominenten einfach so verwandt wird und dann noch für die Werbung.
Diese Einschätzung ist aber in doppelter Hinsicht falsch. Unsere Bundeskanzlerin ist eine absolute Person der Zeitgeschichte und muss daher grundsätzlich sehr viel stärkere Einschnitte in ihr Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild hinnehmen als Privatpersonen. Allerdings müssen es grundsätzlich auch Prominente nicht hinnehmen, wenn Ihr Abbild zu Werbezwecken kommerzialisiert wird.
Problem Werbung als Meinungsäußerung
Dies gilt aber nicht absolut wie der BGH, Urteil vom 26.10.2006 – Az. I ZR 182/04 – Rücktritt des Finanzministers ausführt :
Eine prominente Persönlichkeit aus dem Bereich der Zeitgeschichte muss es zwar regelmäßig nicht dulden, dass das eigene Bildnis von Dritten für deren Werbezwecke eingesetzt wird. Doch findet auch hier eine Güterabwägung statt, die dazu führen kann, dass die Verwendung des fremden Bildnisses in einer Werbeanzeige, die sich satirisch mit einem aktuellen Tagesereignis auseinandersetzt, vom Betroffenen hingenommen werden muss.
Der Bundesgerichtshof hat im Detail mehrfach entschieden, dass auch Werbung als Meinungsäußerung geschützt sein kann, wenn die Werbemaßnahme sich auf ein gesellschaftliches oder politisches Ereignis bezieht und sich damit auseinandersetzt. Ferner darf nicht der Eindruck prägend sein, die prominente Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt.
Einordung der Werbemaßnahme
Die Frage der Gleichstellung homosexueller Menschen ist ein aktuell weltweit diskutiertes Thema. Frau Merkel selber hat sich in einem Interview mit dem Youtuber „Lefloid“ dahingehend geäußert, dass für Sie die Ehe eine Verbindung zwischen Mann und Frau sei. Die Pointe des Videos, dass Frau Merkel, die bekanntlich viele Jahre mit einem Mann verheiratet ist, liebevoll von einer Frau umarmt wird und eine Beziehung mit einer Frau habe (siehe dazu den Screenshot aus dem Artikel). Damit ist die Werbemaßnahme eine satirische Auseinandersetzung mit dem Thema gleichgeschlechtlicher Beziehung.
Fazit:
Die Kanzlerin, die in der Vergangenheit bereits mehrfach bewiesen hat, über entsprechenden Versuchen zu stehen ihre Prominenz durch Dritte kommerzialisieren zu lassen, tut gut daran auch hier die Werbung einfach zu ignorieren. Das Interview mit mir soll heute auf RTL ausgestrahlt werden.
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