Abmahnung The Following durch Waldorf Frommer
Die Kanzlei Waldorf Frommer feuert weiter aus allen Rohren: Die Munition ist diesmal eine Abmahnung für The Following. Die Forderung für eine Folge der beliebten Serie sind 519,50 EUR und natürlich Unterlassung. Woher kommt die Abmahnung, was kann man tun, und brauchen Sie einen Anwalt, diesen Fragen soll in den folgenden Zeilen zur Abmahnung The Following auf den Grund gegangen werden:
Worum geht es in der Serie The Following?
In der Serie spielt Kevin Bacon einen FBI Agenten, der einen Serien-Killer gepielt von James Purefoy jagt. Kevin Bacon wird vielen aus „Footlose“ bekannt sein, und wer jetzt sofort ein Lied im Kopf hat, der ist wohl älteren Semesters. Bei the Following wird freilich weder gesungen noch getanzt, die Serie hat es sich eher zum Ziel gesetzt alle 25 Minuten einen neuen Serien-Killer einzuführen. Es gibt richtige Serien Killer Netzwerke und am Ende der dritten Staffel scheint so etwas wie eine Serien Killer Gewerkschaft angedacht worden zu sein, dem kam dann aber die Absetzung zuvor. Es gibt keine vierte Staffel. Dem Schauspieler Purefoy ist es zu verdanken, dass die Serie trotz Logik Lücken überhaupt über die ersten Folgen hinweg interessant anzuschauen ist. In der ersten Staffel verbringt Kevin Bacon dagegen die meiste Zeit damit möglichst traurig zu schauen und über das Können seines Gegenüber zu fluchen. Die zweite Staffel ist im Übrigen besser als die erste und die dritte Staffel nur bis Folge 5 erträglich. Wer über Folge fünf der Dritten Staffel kommt und wem es nicht völlig egal ist, welcher Serien-Killer sich mit wem verbündet, der hofft wahrscheinlich, dass „die endlich anfangen zu tanzen“.
Worum geht es in der Abmahnung The Following?
Man könnte die Forderung in der Abmahnung The Following auf folgenden Dreiklang bringen: Geld (519,50 EUR für eine Folge), Unterlassungserklärung (Aufforderung zum Abschluss einer Unterlassungsvertrages) und das ganze in kurzer Frist. Letztlich knüpft die Kanzlei Waldorf Frommer dabei an Vorgänge an, die einige Tagen oder Wochen vorher geschehen sind. Da geht es nämlich um die deliktische Handlung des unerlaubten Herunterladens einer oder mehrerer Folge der Serie The Following. Interessant wird der Fall eigentlich erst dann, wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht durchgeführt hat.
Wie nach Abmahnung reagieren?
Im ersten Schritt nach Erhalt der Abmahnung The Following ist es sicher sinnvoll zu versuchen herauszufinden, was sich im Einzelfall zugetragen hat? Möglichweise können Sie bereits aus der Werksgattung Rückschlüsse ziehen. Einer der Gründe – neben Spaß an der Freud – warum in diesem Blog das Werk als solches (launisch) beschrieben wird ist, dem Leser einen Eindruck zu verhaffen, worum es sich handelt. Wenn der Anschluss von der 12 jährigen Tochter und dem 17 Jährigen Sohn genutzt wird, würde ich als Anschlussinaber bei einer Serie über Serien-Killer zunächst den Sohn kritisch ins Gebet nehmen. Den Familien Frieden ruinieren müssen Sie aber auch nicht, wenn ihr Sohn sagte, er sei es nicht gewesen, dann können Sie es dabei zumindest für ihre eigene Sachverhaltsaufklärung belassen. Ähnlich würde ich in WG-Konstellationen verfahren.
Wann Anwalt einschalten?
Zumindest eine kostenlose Ersteinschätzung empfehle ich einzuholen und mit dem Anwalt Sachverhalt und Reaktionsmöglichkeiten zu besprechen. Folgende Punkte sollten in der Erstberatung erörtert werden:
1. War es der Anschlussinhaber selber?
Wenn es der Anschlussinhaber selber war, geht es nur noch um Schadensbegrenzung. Weder ist die Abmahnung The Following durch Waldorf Frommer rechtsmissbräuchlich oder „wegen Massenabmahnung“ verboten oder vergleichbarer Unsinn. Weitere Abmahnungen zu verhindern und Kostenreduzierung steht im Mittelpunkt
2. War es eines der Kinder?
Wenn es das miderjährige Kind war, lassen Sie sich vom Anwalt erklären, warum das Kind haftet, auch wenn es minderjährig ist. Die Haftung knüpft an die Deliktsfähigkeit und nicht an die Geschäftsfähigkeit an. Wenn Ihr Kind die Abmahnung The Following durch Waldorf Frommer zu verantworten hat, ist daher auch die Höhe eines möglichen Vergleichs zu besprechen.
3. Was kostet der Anwalt?
Reden Sie über das Honorar zur Bearbeitung Ihrer Abmahnung The Following durch Waldorf Frommer. Welches Honorar angemessen ist, mag eine philosophische Frage sein. Fragen Sie, in welcher Höhe ein Vergleich mit der Gegenseite geschlossen wird und addieren Sie das Honorar. Nach meiner Einschätzung bewegt sich das von den meisten spezialisierten Anwälten geforderte Honorar um ca. 200 EUR. Moderate Abweichungen nach unten oder oben sind unproblematisch. Ob deutlich höhere Honorare für den Abgemahnten wirtschaftlich sind, scheint mir zumindest zweifelhaft.
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