„The 100“-Abmahnung Waldorf Frommer erhalten?
„The 100“-Abmahnung Waldorf Frommer: Was ist zu tun? Nun wenn sie eine „The 100“-Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben sind sie entweder ein junger Mensch oder sie haben Kinder. Die Serie stammt vom amerikanischen Sender The CW, dessen Serien sich maßgeblich dadurch auszeichnen, dass kein Darsteller älter als 30 Jahre aussieht (die spielen dann die Eltern). 90 % der Hauptdarsteller sehen aus wie aus einem Modekatalog entsprungen.
Worum geht es in der Serie „The-100“?
Nachdem die Erde unbewohnbar ist überlebt die Zivilisation im Weltall und schickt dann nach 2-3 Generationen eine Gruppe junger (!) verhaltensauffälliger Jugendlicher auf die Erde – diese müssen 18 Jahre oder jünger sein (und heiß sein). Das ganze läuft unter „Science Fiction“ ist aber eher eine Abwandlung von „Krieg der Knöpfe“ und „Herr der Fliegen“ im MTV Stil. All das spricht wie einleitend dargestellt junge Menschen oder Junggebliebene (guilty pleasure) an.
Worum geht es in der „The 100“-Abmahnung Waldorf Frommer?
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihres Mandanten Anschlussinhaber dahingehend ab, dass über deren Anschluss die Serie „The 100“ heruntergeladen und während dessen verbreitet wurde. Wenn Sie Kinder/Jugendliche im Haushalt haben, mag es sinnvoll sein, diese nach der Serie zu befragen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass niemand vorwirft, dass die Serie gezielt „hochgeladen“ wurde oder gar zum Kauf angeboten wurde. Richtigerweise ist das Hochladen technisch bedingt und entsteht beim „Runterladen“. Vor einiger Zeit war auch das Programm Popcorntime sehr verbreitet. Dies mutete an, dass der Film nur angeschaut werden konnte. Es sah aus wie „Streaming“ war aber leider im Hintergrund eine Tauschbörse. Ob ihre Kinder – oder sie – das wussten ist zunächst einmal unerheblich, die „The 100“-Abmahnung Waldorf Frommer ist dem Grund möglicherweise berechtigt.
Berechtigte Abmahnung – bei Volljährigen ?
Wenn volljährige Kinder den Download getätigt haben haften sie erst einmal nicht für diese. Sie sind dann auch kein Störer. Sie haften gar nicht, gleichwohl haftet natürlich ihr volljähriges Kind vollständig. Das es nicht ratsam ist, vorschnell Kinder als Täter zu benennen hatten wir hier ausführlich dargestellt.
Berechtigte Abmahnung bei belehrten Minderjährigen?
Bei minderjährigen Kindern hängt die Haftung des Anschlussinhabers davon ab, ob die Kinder hinreichend belehrt waren. Der Hinweis „macht nichts illegales“ dürfte dabei zu unbestimmt sein. Der Verweis auf eine unzureichende Belehrung hätte eine volle Haftung des Anschlussinhabers zur Folge. Es ist also in beiden Fallgruppen nach Erhalt einer „The 100“-Abmahnung Waldorf Frommer nicht ratsam vorschnell die Kinder zu benennen. Sprechen Sie zunächst mit einem Anwalt.
Warum Dr. Wachs Rechtsanwälte?
Wir haben sehr viel Erfahrung im Filesharing Verfahren gegen die verschiedensten Kanzleien sowohl gerichtlich wie außergerichtlich. Gerichtlich haben wir allein dieses Jahr knapp 70 Verfahren erstinstanzlich gewonnen. Außergerichtlich konnten wir in sehr vielen Filesharing Verfahren vertretbare Einigungen finden, die eine endgültige Streitbeilegung zur Folge hatten. Sprechen Sie uns auf Ihre Chancen im Umgang mit einer „The 100“-Abmahnung Waldorf Frommer an, wir helfen gern.
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