PEARL GmbH Abmahnung durch Kanzlei Maucher Börjes Jenkins
Die Münchener Kanzlei Maucher Börjes Jenkins hat im Auftrag der PEARL GmbH eine Abmahnung versendet. Gerügt wird, dass bestimmte Fahrradlampen nicht für den deutschen Straßenverkehr zugelassen sind.
Worum geht in es der PEARL GmbH Abmahnung durch Kanzlei Maucher Börjes Jenkins?
In der Abmahnung wird gerügt, dass die von einem Mitbewerber angebotene Fahrradlampe nicht mit den Anforderungen § 22 a Abs. 1 StVZO in Einklang zu bringen ist. Gern wird in diesem Rahmen diskutiert, ob es Möglichkeiten gibt die Lampen dennoch im Verkehr anzubieten, etwa mit dem Hinweis, dass die Lampen nur auf „privaten Grundstücken“ oder „nicht im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung“ genutzt werden dürfen. Das OLG Hamm hat diese Frage mit Beschluss v. 25.09.2013, Az.: 4 W 72/12 und Urt. v. 13.06.2013, Az.: 4 U 26/13 dahingehend beantwortet, dass z.B. ein Brenner für eine Lampe muss daher immer in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein, unabhängig davon, ob auch Verwendungsmöglichkeiten außerhalb des Bereichs der StVZO, etwa im Rennbetrieb oder im ggf. im Ausland bestehen. Dies ergebe sich aus dem §22a StVZO zugrundeliegenden übergeordneten Schutzgedanken, demnach die Verkehrssicherheit durch mangelhaft ausgeführte Fahrzeugbauteile nicht gefährdet werden soll. Folglich sei bereits das Angebot nicht genehmigter Bauteile verboten. Es komme nicht darauf an, für welche Zwecke das Bauteil vom Verwender eingesetzt werden solle.
Allgemeiner Exkurs zu aktuellen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:
Auch wenn Abmahnungen wegen Verstoßes gegen die StVZO wie in der PEARL GmbH Abmahnung durch Kanzlei Maucher Börjes Jenkins keineswegs neu sind, so werden sie nach meiner Beobachtung aktuell gerade auf Amazon immer häufiger. Viele Händler klagen über die Angebote ausländischer Händler (oftmals aus China), die über China direkt an Kunden in Europa verkaufen, aber nicht den hohen Anforderungen genügen, denen europäische Händler ausgesetzt sind. Solange die Händler in China sitzen, ist es sehr schwer dieser habhaft zu werden. Umso nachdringlicher werden aber Wiederverkäufer aus Europa oder Importeure mit Sitz in Europa von entsprechend bemakelten Waren in Anspruch genommen.
Was wird in der PEARL GmbH Abmahnung durch Kanzlei Maucher Börjes Jenkins konkret gefodert?
In der PEARL GmbH Abmahnung durch Kanzlei Maucher Börjes Jenkins wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Kostenersattung und Auskunft gefordert. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist im Wettbewerbsrecht vergleichsweise schwierig, weswegen zumindest dies nicht zentrale Sorge der abgemahnten Händler sein muss. Wenn Sie eine PEARL GmbH Abmahnung durch Kanzlei Maucher Börjes Jenkins erhalten haben, tun sie gut daran sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Haben Sie Fragen?
Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.
Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70