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Datenschutz und DSGVO Abmahnung

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DSGVO Abmahnung

Aktuell wird das Thema Abmahnungen und DSGVO (oder kurz die DSGVO Abmahnung) sehr heiß diskutiert. Auch von Abmahnwellen liest man oft im Web; und nicht zuletzt wird über Blogger berichtet, die Ihre Blogs wegen der befürchteten Abmahnungen durch die DSGVO abstellten. 

Ist eine DSGVO Abmahnung gefährlich für kleine Blogger? 

Offen gestanden halte ich die Reaktion, den eigenen Blog wegen der DSGVO zu schließen eher für einen symbolische Akt, vielleicht auch ein politisches Statement aber in der Sache für wenig rational. Die meisten Blogger werden ein Wordpress nutzen oder eine vergleichbar verbreitete Plattform. Für die meisten dieser Plattformen gibt es sehr gute Erläuterungen zu dem Thema wie zum Beispiel im lesenswerten Beitrag „DSGVO-Checkliste: Wordpress datenschutzkonform einsetzen“. Generell gibt es ein sehr große Angebot an Informationen, extrem viel Information wird dabei auch von Anwälten kostenlos vorgehalten. Zugegeben die Auseinandersetzung ist ein wenig beschwerlich, wenn man sich am Anfang einarbeitet, – zumindest wenn man nicht wenige hundert Euro in einen Anwalt investieren möchte  aber offen gestanden, wenn man weder Zeit noch Geld investieren möchte, was es wohl doch nicht sie wichtig mit dem Bloggen.

Was ist mit der DSGVO Abmahnwelle?

Wir als Kanzlei haben bisher nicht viele DSGVO Abmahnungen bearbeiten müssen. Einer unserer Mandanten, für den wir die Datenschutzerklärung für die Internetseite erstellt hatten, erhielt eine DSGVO Abmahnung. Diese war inhaltlich kryptisch. Wir haben unmittelbar negative Feststellungsklage eingelegt und der Abmahner musste, nachdem er zwischenzeitlich die Abmahnung auch zurückgenommen hatte, natürlich auch die Kosten des Rechtsstreits (einschließlich Gerichtskosten) tragen.
Wegen des Internets und der extremen medialen Aufmerksamkeit ist es aktuell sicher auch schwieriger eine echte Abmahnwelle loszutreten. Zum einen besteht durch Blogs etc. ein  starker Austausch zwischen den spezialisierten Anwälten über Anzahl der versandten Abmahnungen und bewährte Verteidigungsmittel. Zum anderen haben die meisten Menschen ein Problembewusstsein und haben zumindest die nötigsten Basics umgesetzt.

Was ist mit den Datenschutzerklärungen aus Generatoren?

Wer die Wahl hat, ob er keine Datenschutzerklärung vorhält oder eine über einen Generator  erstellt, sollte den Generator nutzen. Die meisten Generatoren sind auch nicht schlecht, was ich gesehen habe, war nach meiner Meinung recht passabel. Sie bilden aber immer nur den kleinsten gemeinsamen Nenner. Außerdem ist ein Problem sicher auch vor dem Computer zu verorten: Viele Anwender wissen überhaupt nicht, was auf ihrer Seite technisch passiert und klicken im Zweifel alles an, was natürlich auch Quatsch und nicht im Sinne des Erfinders ist. Daher rate ich jedem, der einen Generator bemüht hat, die Ergebnisse noch einmal prüfen zu lassen.   

Noch Fragen zum Thema?

Wenn Sie eine DSGVO Abmahnung erhalten haben oder ihre Datenschutzerklärung prüfen oder erstellen lassen wollen, sprechen Sie uns an. Die Ansprechpartner für das Dezernat Datenschutz sind:
RA Simon Hoffmann,  Datenschutzbeauftragter (TÜV)
RA Dr. Alexander Wachs, FA für Urheber und Medienrecht

 

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

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