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Waldorf Frommer Abmahnung - anderen Anwalt gewählt

Von
wankelmütiger Abgemahnter

Manchmal kommt es vor, dass Abgemahnte unter dem vielfältigen Angebot zur Vertretung erst mündlich eine Vertretung wünschen, dann aber weiter mit anderen Anwälten telefonieren und sich dann "umentscheiden". Das ist ärgerlich, und als Anwalt muss man sich dann fragen, wie man seine Tätigkeit, welche im Vertrauen auf die Beauftragung getätigt wurden, abrechnet. 

In den (wenigen) Fällen, in denen mir das in den letzen Jahren passiert ist, landen die Mandate erfahrungsgemäß bei zwei Kanzleien, die besonders aggressiv werben und versprechen, dass (fast) sicher nichts gezahlt werden müsse usw. Mich ärgert es sehr um die Zeit und die Mühe, aber letztlich bin nicht ich der Leidtragende. Den Schaden hat hinterher der wankelmütigen Abgemahnte. Waldorf Frommer sind nämlich weiterhin sehr aktiv und die Versprechungen wie in über 90 % der Fälle klagen die nicht, sind Unsinn. Mir ist aktuell ein Mandat übertragen worden, bei dem Waldorf Frommer für eine Verletzung aus dem Jahre 2011 einen Mahnbescheid beantragt hat. Um eine Klage zu verhindern, muss schon sehr individuell und substantiiert vorgetragen werden, das geschieht dann aber leider selten.

Das Ende vom Lied ist, dass der wankelmütigen Abgemahnte statt weniger wahrscheinlich fast doppelt so viel zahlen wird, wie in der Abmahnung gefordert. Wenn etwas zu gut klingt um wahr zu sein... 

 

 

 

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