Amazon Bewertung löschen - wie geht es?
Amazon Bewertung löschen: Während wir im Großen und Ganzen mit unserer Löschquote bei Jameda, Kununu, Yelp und google recht zufrieden sind, sind Löschungen auf Amazon manchmal mühsam. Der Grund ist, dass Amazon sich leider nicht immer an die Vorgaben des Bundesgerichtshofs hält - zwar löscht auch Amazon Bewertungen, tut sich aber gerade in den letzten Monaten deutlich schwerer.
Bewertung löschen - wie geht das grundsätzlich?
Grundsätzlich kann ein bewertetes Unternehmen einen Prüfprozess auf einer Plattform einleiten, wenn es vorträgt, dass eine Bewertung das Persönlichkeitsrecht verletzt. Das hat der BGH in einer seiner Jameda Entscheidungen vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 für natürliche Personen klargestellt. Dort heißt es:
Im Streitfall hätte die Beklagte die Beanstandung des betroffenen [....] dem Bewertenden übersenden und diesen zur Stellungnahme anhalten müssen. Sie hätte ihn weiter auffordern müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben und ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa vorhandene Rechnungen, Terminkarten und – zettel, Eintragungen in Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien möglichst umfassend – soweit vom Bewertenden für nötig erachtet ggf. teilweise geschwärzt – zu übermitteln.[...] In jedem Falle hätte die Beklagte dem Kläger diejenigen Informationen und Unterlagen über den behaupteten Behandlungskontakt weiterleiten müssen, zu deren Weiterleitung sie ohne Verstoß gegen § 12 Abs. 1 TMG in der Lage gewesen wäre. Auch dies hat sie nicht getan. So erschließt sich etwa nicht, warum die Beklagte dem Kläger den sich aus der Stellungnahme des Bewertenden ersichtlichen Behandlungszeitraum nicht mitgeteilt hat. Sollte dies deshalb nicht erfolgt sein, weil zu befürchten war, dass der Kläger den Bewertenden aufgrund des mitgeteilten Behandlungszeitraums identifizieren kann, hätte die Beklagte ein größeres Zeitfenster wählen können.
Daraus folgt, dass bei einer substantiierten Beschwerde, dass eine Bewertung ohne Grundlage erstellt wurde, also dass das Produkt überhaupt nicht genutzt wurde, das Bewertungsportal - hier Amazon - Kontakt zu seinen Kunden aufnehmen muss ob dieser das Produkt wirklich kennt/genutzt hat. Amazon selber hat durch den Hinweis "verifzierter Kauf" im Übrigen schon früh zu erkennen gegeben, dass ihm klar ist, dass mit Bewertungen viel Schindluder getrieben wird und mehr als einmal Mitbewerber bzw. beauftragte Agenturen andere Produkte schlecht bewerten. Gleichwohl weigert sich Amazon in aktuell mehreren Fällen einen entsprechenden Prüfprozess nach Vorgabe des BGH anzustoßen.
Was antwortet Amazon auf Löschungsbegehren?
Amazon will sich auf Prüfungen dagegen nicht einlassen, sondern meint die Rezensionen nicht nach deutschem Recht sondern allein nach den eigenen Rezensionsrichtlinien prüfen zu müssen. So lautet die Antwort, die ich kürzlich auf ein substantiiertes Löschungsbegehren erhielt, wie folgt:
Sehr geehrter Herr Dr. Wachs,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.12.2018 an die Amazon Europe Core S.à r.l. Diese hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Wir haben – ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz – die Rezension unter Ziff. 2 Ihres Schreibens vom 30.06.2018 von der Website www.amazon.de entfernt, da diese nicht unseren Richtlinien entsprach.
Leider können wir Ihrem Wunsch nach Entfernung der restlichen Rezensionen zu den Produkten Ihrer Mandantin aus folgenden Gründen nicht nachkommen:
Die Kundenrezensionen sind ein integraler Bestandteil unseres Angebotes. Dem Kunden soll dadurch die Gelegenheit gegeben werden, aus vielen Meinungen ein eigenes Bild über das jeweilige Produkt zu entwickeln. Es ist auch keine Voraussetzung, das bewertete Produkt bei Amazon gekauft zu haben; der Kunde kann das Produkt auch woanders gekauft haben und es dann auf Amazon bewerten.
Als Diensteanbieter entfernen wir natürlich Rezensionen, die grundlegenden Anforderungen nicht genügen, unmittelbar nach Kenntnisnahme. Auch Rezensionen, die nicht unseren Rezensionsrichtlinien entsprechen, werden unverzüglich nach Kenntnis entfernt. Naturgemäß kann jedoch nicht jede Rezension positiv sein, so dass wir auch negative Kritiken, die sich im Übrigen an den allgemeinen Richtlinien orientieren, auf der Website belassen. Amazon macht sich diese Rezensionen jedoch nicht zu Eigen und übernimmt insbesondere auch keine Haftung für deren Richtigkeit.
In den von Ihnen angesprochenen Rezensionen können wir aber keinen offensichtlichen Verstoß gegen unsere Rezensionsrichtlinien entdecken, da es sich hierbei um Meinungsäußerungen der Rezensenten in Form der inhaltlichen und argumentativen Auseinandersetzung mit dem Produkt handelt. Solche Bewertungen sind nicht nur von unseren Rezensionsrichtlinien, sondern nach unserer Einschätzung auch von Art. 5 GG gedeckt. Tatsachenbehauptungen – wenn es sich um solche handelt – können wir nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Im Übrigen steht es Ihrer Mandantin natürlich frei, die Rezensionen zu kommentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Amazon Rechtsabteilung
Amazon meint also nicht prüfen zu müssen und meint ferner keine Haftung zu übernehmen, auch wenn vorgetragen wurde, dass es sich um unwahre Tatsachen handelte. Ich bin gespannt, ob Amazons Rechtsauffassung vor Gericht Gehör findet, denn eins ist klar, dieses Verhalten muss gerichtlich überprüft werden.
Wollen Sie auch Amazon Bewertungen löschen?
Wenn Sie sich ebenfalls über eine schlechte Bewertung ärgern, ein kleiner Tipp: Wenn Sie Verkäufer bei Amazon sind und sich über schlechte Produkt-Bewertungen ärgern, die in ihrem Verkäuferprofil stehen, können Sie diese sogar nach den Amazon-Richtlinien löschen lassen. Ich habe bei einer kurzen Stichprobe von Verkäuferprofilen auf Amazon dutzende Bewertungen gefunden, welche das Produkt betrafen und nicht den Verkäufer. In der Verkäufer Bewertung soll aber die Leistung des Verkäufers bewertet werden, das Produkt wird in den Produktbewertungen bewertet; nachdem viele Nutzer das aber durcheinander werfen, können Sie als Verkäufer ohne Anwalt und ohne Stress negative Produkt Bewertungen aus ihrem Verkäuferprofil löschen lassen. Denn in den Nutzungsbedingungen von Amazon heißt es:
Amazon.de behält sich das Recht vor, Verkäufer-Feedback zu entfernen, welches nicht mit der Kauferfahrung in Zusammenhang steht oder gegen unsere Richtlinien für Verkäufer-Bewertungen verstößt. Verkäufer-Bewertungen mit folgenden Inhalten werden gelöscht:
- [...].
- Bewertungen des Artikels: Wenn Sie Feedback zum gekauften Artikel selbst haben, ist es sinnvoller, auf der Produktseite des Artikels eine Kundenrezension abzugeben.
Anmerkung: Näheres zum Verfassen von Kundenrezensionen finden Sie auf unseren Hilfeseiten zu Kundenrezensionen.
Wenn Sie dagegen Hersteller eines Produkts sind und sich über negative Bewertungen ärgern, dann bleibt nur der Weg zum Anwalt um eine Amazon Bewertung löschen zu lassen. Gern beraten wir Sie zum Thema Bewertungslöschung auf Amazon.
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Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70