Arzt Bewertung auf Google
Arzt Bewertung auf Google löschen: Während wir vor 8 Jahren Ärzte noch vornehmlich auf Jameda gegen unverschämte und rufschädigende Bewertungen vertraten, sind wir in den letzten Jahren stetig steigend mit Google Bewertungen konfrontiert. Aktuell sind 80 % der von uns gerügten Bewertungen auf Google eingestellt worden, 15 % auf Jameda und 5 % auf diversen Portalen wie golocal, sanego und andere.
Google reagiert oft nicht
Nachdem sich viele Ärzte mit Jameda (notgedrungen) arrangierten, stellt Google oftmals ein Problem dar. Die Möglichkeiten eine Bewertung zu rügen "Rezension melden" geschieht über das drei Punkte Symbol, welches sie neben der Bewertung finden. Wenn Sie darauf gehen öffnet sich das Feld zur Rezension melden Das sieht dann aus wie folgt:
Danach öffnet sich das inhaltliche Feld zur Rezension melden, das sieht dann aus wie folgt:
Die Wahrscheinlichkeit der Löschung einer Arzt Bewertung auf Google ist über das Formular bei weit unter einem Prozent. Während die Löschquote, wenn wir als Anwaltskanzlei eine Arzt Bewertung auf Google löschen, bei über 90 Prozent liegt. Wir können diese Aussagen treffen, weil wir in regelmäßigen Abständen vor einem formellen Löschantrag die Arzt Bewertung über die drei Punkte melden und zu löschen lassen versuchen. Entweder wir erhalten gar keine Antwort oder eine generische Antwort, wonach kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vorläge. Wer sich damit abspeisen lässt, der muss die negative Bewertung hinnehmen. Wer das nicht hinnehmen will - nimmt sich einen Anwalt.
Alternative Google Rezension kommentieren?
Viele Ärzte suchen nach Alternativen eine Arzt Bewertung auf Google zu löschen, weil sie keine Lust auf die Auseinandersetzung mit Google haben, meinen die Löschung ohnehin nicht gelingen würde oder die (sehr überschaubaren) Kosten scheuen. Immer wieder kommt dabei das Thema auf die Google Bewertung zu kommentieren. Negative Rezensionen zu kommentieren ist oftmals nicht sinnvoll, als Ärzte wegen der ärztlichen Schweigepflicht sich nicht inhaltlich äußern dürfen. Sie dürfen nicht einmal einen Behandlungskontakt bestätigen. Das gilt auch, wenn der bewertende Patient vorher ausgiebig (unwahr) zu seiner Behandlung vorgetragen hat. Der Patient kann sogar seine Behandlungsakte online stellen. Ärzte sind aber durch das Berufsrecht und 203 StGB gehalten, sich eben nicht zu äußern. Außerdem ist es auch sehr schwer den richtigen Ton zu treffen als Arzt, entweder die Stellungnahme ist sehr generisch oder sie wird schnell falsch verstanden. Letztlich wird ein Dritter auch vermuten, dass der Arzt kaum etwas anderes sagen könne, als die Behauptungen abzustreiten, aber damit nicht sicher überzeugen.
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