Abmahngebühren des Rechtsanwalt Rasch werden durch OLG Köln (Az. 6 U 101/09) herabgesetzt
Das Oberlandesgericht Köln hat die von Rechtsanwalt Clemens Rasch geltend gemachten Streitwerte und damit auch die Anwaltskosten als zu hoch beurteilt und die zugesprochene Summe auf 2.380,00 EUR reduziert und damit faktisch halbiert. Im Ergebnis konnte der Anwalt Clemens Rasch aber obsiegen....