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Luke Skywalker, Lampmann Behn Rosenbaum und ich – ok ok das Netzwelt Forum ist auch noch beteiligt

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Nun beschäftige ich mich schon ein paar Jährchen mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen – mit den üblichen Hoch und Tiefs. Vor einigen Wochen wurde ich in dem Blog Lampmann Behn Rosenbaum nun erwähnt – vorzugsweise als Jedi Ritter. Was mich natürlich ehrt. Anders als Sheldon aus „The Big Bang Theory“, der sich „immer eher als ein Mann des Imperiums gesehen hat – die bauen Todessterne“, habe ich mich immer gerne auf der guten Seite der Macht gesehen. Habe ich mich all die Jahre geirrt. Bin ich wie Sydnew einfach getäuscht worden über meine Auftraggeber? Wer ist der SD-6? Ende ich ausgebrannt wie McNulty auf einem Billardtisch in Baltimore.

Wie komme ich auf all diese Fragen?

Nun die Kanzlei LBR Rechtsanwälte hatte in einem – wie ich fand ganz witzigen Beitrag – einmal darauf hingewiesen, dass auch auf der guten Seite (also meiner) der Macht Textbausteine verwandt werden. Das stimmt ohne Zweifel.

Dann gab ich vor einer Woche ein Interview in der Sendung „Mein gutes Recht“ mit dem Moderator Marc Bator, in dem ich ein paar Sätze zur Schwierigkeit mitteilen durfte, die Abgemahnte haben – wenn sie sich gegen Abmahnungen wehren. Diese Sendung ist leider noch nicht online abrufbar. Dies sollte aber bald möglich sein.Am Ende dieses Interviews empfahl ich im Zweifel einen Anwalt hinzuzuziehen. Darauf beschwerten sich einige Nutzer im Netzwelt Forum, dass ich – als Anwalt – einen Anwalt empfohlen habe. Es ist nun mal mein Beruf.  Natürlich dienen Fernsehbeiträge auch dazu auf mich und meine Tätigkeit hinzuweisen und mich als kompetenten Ansprechpartner zu empfehlen. Also auch alles nicht so dramatisch.

Nun meldet sich wieder die Kanzlei LBR und teilt in Ihrem Blog mit: „Bemerkenswert ein (Werbe-)auftritt des Herrn Dr. Wachs im Fernseh, der fast täglich mit Video- und sonstigen Botschaften im Bereich Abmahnungen auf sich aufmerksam macht (…).“ Da kann ich nur sagen, schön wär`s. Ich wünschte ich hätte die Resourcen täglich zu berichten. Bei der Vielzahl der mittlerweile tätigen Kanzleien in diesem Bereich ist mein einzige Joker die alt bekannte Mund zu Mund Propaganda. „Excellent“ würde Monty Burns jetzt säuseln.

Zur Sache: Natürlich verdienen Anwälte Geld, welche Mandanten gegen Abgemahnte vertreten. Richtig ist auch, dass Abgemahnte vorsichtig sein sollten, und sich vor einer Beauftragung über die Kosten einer Vertretung informieren sollten, aber das ist doch alles altbekannt. Der große Unterschied zwischen meiner Anwaltsrechnung und derjenigen welcher ein Abgemahnter von einer abmahnenden Kanzlei erhält ist die, dass der Abgemahnte sich aussuchen konnte, ob er mich beauftragen wollte. Außerdem weiß der Abgemahnte welche Summe wirklich an den Anwalt geht, das ist bei den Pauschalangeboten welchen Abmahnungen zu Grunde liegen – regelmäßig nicht ersichtlich.

Wenn ich mich recht erinnere wünschte Darth Vader vor seinem Ableben, Luke Skywalker ohne Maske und mit seinen eigenen Augen zu sehen. Ganz so dramatisch stellt sich die Auseinandersetzung in Filesharing Verfahren glücklicherweise nicht dar. Ich freue mich daher auf weitere Kommentare.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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