Waldorf Frommer Klagen vor Amtsgericht München führen zu einer Pressemitteilung
Das Amtsgericht München hat gestern eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es um Filesharing Verfahren geht, die in der Pressemitteilung genannten Summen deuten daruf hin, dass es maßgeblich um Verfahren der Kanzlei Waldorf Frommer zum Filesharing geht. Die Pressemitteilung ist flott geschrieben und lautet.
16. November 2011 – Pressemitteilung 54/11
Geb ich Dir, gibst Du mir… das kann teuer werdenDas Amtsgericht München warnt vor der Teilnahme an Musik- und Filmtauschbörsen. Derzeit sind bereits über 1400 Klagen anhängig, weitere sind angekündigt.
Große Unternehmen, die Musikstücke, Hörbücher oder Videos vermarkten, klagen derzeit in einer Vielzahl von Fällen vor dem Amtsgericht München. 1400 solcher Klagen sind bereits anhängig, weitere werden erwartet.
Ausgangspunkt sind die sogenannten Online-Tauschbörsen. Hier werden von den Benutzern Musikdateien o.ä. angeboten, im Gegenzug laden sie Dateien anderer herunter.
Das birgt aber ein hohes Risiko. Es ist mittlerweile möglich, den digitalen Fingerabdruck des Urheberrechtsverletzer zu finden und an seine IP-Adresse zu kommen. Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft ist der Internetprovider dann verpflichtet, dieser den Namen des Nutzers herauszugeben.
Dieser kann dann von den Unternehmen unabhängig von einem Verschulden zur Unterlassung verpflichtet werden. Hatte er seinen Internetzugang nicht ausreichend gesichert, entsprach der Schutz zum Zeitpunkt der Einrichtung auch nicht dem Stand der Technik, kann er auch auf Schadenersatz verklagt werden. Dieser bemisst sich im Regelfall nach der ansonsten angefallenen Lizenzgebühr. Aber auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten fallen darunter. Bei einem Streitwert von im Regelfall 10 000 Euro können hier gleich mal 651 Euro netto verlangt werden.
Da nützt auch die neue Vorschrift des § 97 Absatz 2 im Urhebergesetz nichts. Danach sind bei Streitigkeiten nach dem 1.9.2008 die Abmahnkosten für den Rechtsanwalt bei einer ersten Abmahnung auf 100 Euro gedeckelt worden. Das gilt aber nur, sofern von einer unerheblichen Rechtsverletzung auszugehen ist. Da bei den Tauschbörsen die Konsequenzen des illegalen ins Netzstellen von Werken nicht abzuschätzen sind, man insbesondere die Anzahl der Abrufe nicht vorhersagen kann, verneint die Rechtsprechung das Vorliegen einer unerheblichen Rechtsverletzung.
Unabhängig davon, dass die Künstler ein Recht darauf haben, für ihre Leistung bezahlt zu werden, kann das vermeintliche Schnäppchen also ganz schön teuer werden. Geiz ist somit nicht immer geil.
In der Pressemitteilung wird massentauglich darauf hingewiesen, dass die 100 EUR Deckelung nicht greife und sinngemäß ein Unterlassungsanspruch bestehe. Spannend finde ich, dass der Regelstreitwert mit 10.000,00 EUR bezeichnet wird. Die Kanzlei Rasch behauptet weiter steif und fest, dass 100.000,00 EUR ein angemessener Streitwert sei. Mal schauen wie sich das entwickelt. Klar ist, dass die Massenverfahren nun auch bei den Gerichten angekommen sind. Vor dem Hintergrund, dass nach der Pressemitteilung noch weitere Verfahren angedroht angekündigt waren, wird das Amtsgericht München auch im nächsten Jahr mit Filesharing Klagen beschäftigt sein. Würde mich nicht wundern, wenn diese Pressemitteilung zukünftigen letzten „Zahlungsaufforderungen vor Klageerhebung“ der Kanzlei Waldorf Frommer beigefügt würde.
Haben Sie Fragen?
Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.
Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70