Zimmermann und Decker Abmahnung tonpool Xavier Naidoo – Danke fürs Zuhören
Die Kanzlei Zimermann und Decker versendet derzeit Abmahnungen für das neue Best of Album des Künstler Xavier Naidoo. Den Anschlussinhabern welchen vorgeworfen wird, dass über deren Anschluss „Danke fürs Zuhören“ heruntergeladen und während dessen verbreitet wurde, macht Tonpool vertreten durch die Kanzlei Zimmermann und Decker das Angebot die Angelegenheit gegen eine Zahlung von 1.005,40 EUR beizulegen.
Ferner fordert die Kanzlei Zimmermann und Decker die Abgabe einer Unterlassungserklärung:
httpv://www.youtube.com/watch?v=AkDI5YklP1Q
Nach meiner Erinnerung betrug die Forderung von Tonpool in älteren Abmahnung auch bei einem Album unter 1005,40 EUR. Ob die Summe von 1005,40 EUR ein gutes Vergleichsangebot ist, darüber kann man trefflich streiten. Mit ein wenig Argumentation sollte sich die Summe sicher reduzieren lassen, nur muss klar sein, dass wenn der Abgemahnte das Album von Xavier Naidoo – Danke fürs Zuhören selber tatsächlich heruntergeladen hat, eine Einigung in einer Größenordnung von 100,00 EUR wohl ausgeschlossen ist. Generell ist der Rat einfach 100,00 EUR oder 150,00 EUR zu überweisen und sich auf § 97 a Abs.2 UrhG zu berufen, bei der aktuellen Rechtsprechung nicht vertretbar. Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass die Gerichte „irgendwann“ doch noch die 100,00 EUR Deckelung bei Filesharing für anwendbar erklären, aber das ist eben nicht aktuelle Rechtsprechung.
Die Kanzlei Zimmermann und Decker ist am Amtsgericht Hamburg recht aktiv, was die gerichtliche Durchsetzung der Forderungen angeht, andererseits wird auch das Amtsgericht Hamburg irgendwann gewisse Belastungsprobleme erhalten, wenn die Klagebemühungen weiter zunehmen. Falsch ist es sicherlich, darauf zu hoffen, dass das Amtsgericht Hamburg eine Klage wegen 1.000,00 EUR nicht akzeptieren oder annehmen wird – wie in Beratungen immer wieder gemutmaßt wird. Es gibt auch Prozesse vor dem Amtsgericht da geht es um 200,00 EUR – auch vor den Richtern, welche überwiegend Urheberrecht bearbeiten.
Ferner sind Richter von Natur aus bereit beide Seite anzuhören, und auch wenn die Forderungen welche etwa von Zimmermann und Decker wegen einem Album eingeklagt werden, in keinem Verhälntnis zum Kauf eines Albums stehen, ist dies nicht der Anknüpfungspunkt für die Klageforderung.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, informieren Sie sich. Wenn Sie nichts heruntergeladen haben, wehren Sie sich -notfalls vor Gericht, aber lassen Sie sich beraten bevor Sie sich für einen Weg entscheiden, denn das eigene Rechtsempfinden (ich war es nicht – also zahl ich nicht), ist in juristischen Angelegenheiten nicht immer der beste Ratgeber. Schließlich gilt aber immer noch die Anzahl der gerichtlichen Verfahren ist nur ein kleinster Tropfen auf dem heißen Stein, betrachtet man dagegen die Anzahl der versandten Abmahnungen. Das gilt freilich auch für eine Zimmermann und Decker Abmahnung.
Wenn Sie wegen eines Downloads/Uploads eines Xavier Naidoo Albums eine Abmahnung erhalten haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Danke fürs Zuhören.
Haben Sie Fragen?
Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.
Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70