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Drehbuchautoren und CCC im Diskurs

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Aktuell nehmen erfreulich viel Kulturschaffende an der aktuellen Diskussion im Windschatten von ACTA teil. Jüngst hatten sich 55 Tatort  Drehbuchautoren in einem offenen Brief an die Netzgemeinde gewandt. Mehr oder weniger zwischen den Zeilen ist die (nicht von der Hand zu weisende) Angst der Kulturschaffenden faktisch entrechtet zu werden. Es soll dabei von mir hier ausgeblendet werden, dass die Tatort Autoren sicher nicht zu den stärksten Geschädigten durch das Internet zählen, denn letztlich werden die Autoren sicher nicht ausschließlich für den Tatort tätig sein. Um das starke Bild von Regener aufzugreifen, der Kulturschaffende wird zum Straßenkünstler, während der Rezipient nach reinem Gusto einen Euro in den Hut wirft. Die Kulturschaffenden fürchten eine immer weitere Beschränkung ihrer Rechte, und wählen als Anknüpfungspunkt die Schutzfristen:

„Und noch eine Lebenslüge, die allerdings typisch geworden ist für die Berliner Republik: der Ausweg in die Symbolpolitik. Das Beispiel hierfür sind hier die Schutzfristen, mit denen die Urheber bzw. ihre Nachfahren von dem eigenen Werk profitieren können. Zur Zeit sind das 70 Jahre post mortem, die Netzgemeinde fordert radikale Verkürzungen, gern auch mal „Modernisierung“ genannt. Dabei reichen die Forderungen von „gar keine Schutzfrist“, einer 5-Jahresfrist nach Veröffentlichung des Werkes, die letzte Forderung der Grünen lautet: „Solange der Urheber lebt“, andere Netzinitiativen nennen 20 Jahre post mortem.

Darauf erwidert der Chaos Computer Club (CCC) u.a:

Die Verkürzung eines Schutzrechts ist dabei auch nur eins der Werkzeuge, um gerade Euch (oder besser gesagt Euch und uns) Fallstricke beim Ausüben unserer Berufe auszuräumen. Gerade Ihr solltet doch – bei der recht dünnen Menge potentieller Krimiplots [3]– verstehen, daß Plagiatsanwürfe beim Verwenden von Versatzstücken zu einem horrenden Minenfeld werden. Wir (jetzt in einer Rolle) als Softwareurheber bewegen uns seit zu langer Zeit schon in genau jenem Software-Trivialpatente-Minenfeld, wir verstehen ganz gut, wohin der Zug geht.
Wir sollen also die Finger von den Schutzfristen lassen. Oh bitte, es bluten einem die Ohren bei diesem ewiggestrigen Singsang, den wir uns seit Jahren anhören müssen, während alle paar Jahre die Fristen verlängert werden. Wir sind jetzt bald bei einer Länge von einem Jahrhundert angekommen, und da bringt Ihr echt das Argument, man dürfe die Schutzfristen nicht anrühren? Wir glauben, es hackt. Das ist das Digitalzeitalter, Freunde, wir wissen nicht mal, wie wir digitale Daten ein ganzes Jahrhundert lang bewahren sollen. Die Archive und Bibliotheken haben noch nicht mal annähernd ein Konzept dafür. Und diese DRM-Grütze und der Mangel an offenen Formaten, das sind die Probleme, und beides hat einen Zusammenhang zu Schutzfristen. Nicht nur deswegen müssen sie radikal verkürzt werden, sondern auch, weil selbst Ihr auf den Schultern von Riesen steht, denen Ihr gefälligst Tribut zu zahlen habt.

Ich finde die Agrumentation des CCC schlüssiger, Kultur in welcher Form auch immer, baut aufeinander auf, zitiert sich plagiiert sich und reibt sich aneinander. Dies kann im Schutzumfang eines Rechtes oder auch in der Schutzdauer durchaus eine Berücksichtigung finden.

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