Inkasso mit Debcon: Mal anders
Debcon Debitorenmanagement und Consulting hat in den letzten Monaten weiter die Beitreibungsbemühungen von Geldbeträgen, welche auf U+C Abmahnungen gründen vorangetrieben.
Dabei hat die Debcon (mindestens) ein Schreiben in größerer Stückzahl versendet, welches auf mich eher surreal anmutet um vielleicht den Schuldner wegen der atypischen Ansprache zu einer Zahlung zu bewegen. Das Schreiben ist popkulturell überschrieben mit „Zurück in die Zukunft!“ da denken doch alle älteren Semester an den Film-Klassiker aus den 80er Jahren, das ist der Adressat gleich positiv gestimmt, klingt auch netter als „Zahlungsaufforderung“ oder ähnliches.
Es geht versöhnlich weiter:
„Mit diesem Schreiben geben wir Ihnen nach Rücksprache mit unserer Auftraggeberin und unserem Bereich Rechtsverfolgung/Vollstreckung die Chance, Ihre Fehler der Vergangenheit zu korrigieren und die durch Sie begangene/zu verantwortende Urheberrechtsverletzung nebst allen negativen Folgen unmittelbar und endgültig zu erledigen.“
Ok ein bisschen Peitsche muss wohl sein „Rechtsverfolgung/Vollstreckung“ klingt nicht so schön, aber Fehler wiedergutmachen und negative Folgen unmittelbar und endgültig zu erledigen, da geht doch gleich die Sonne auf. Und Sie strahlt nicht zu knapp:
„Ihr außergewöhnlicher Lösungsweg um mit 1.21 Gigawatt in eine belastungsfreie Zukunft zu reisen“
Wer jetzt nicht zahlt ist, selber schuld. Wieviel eigentlich? Schnell weiterlesen. Sie unterbreiten uns einen ernstgemeinten Vorschlag zu Zahlung eines Beitrags „X“ durch den die gesamte Angelegenheit vollständig und abschließend erledigt ist.
Fazit:
Auch wenn dieses Schreiben durchaus grotesk anmutet, ist es in der Sache ernst zu nehmen, weil Sie mit Verhandlungen über die Forderung die Verjährung hemmen und mit unbedachten Äußerungen Ihre Verteidigungsposition nachhaltig schwächen können. Wer mit 1.21 Gigwatt in eine belastungsfreihe Zukunft reisen will, sollte sich nicht von Debcon verstrahlen lassen.
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