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Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: BGH weist Google in seine Schranken

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Der BGH hat in seinem Urteil vom 14.05.2013 – Aktenzeichen VI ZR 269/12 – der Internetsuchmaschine Google ins Stammbuch geschrieben, dass die Autocompletefunktion – also die Begriffe, welche Google bei der Suche von Personen oder Begriffen im Internet vorschlägt, durchaus die Rechte des Einzelnen verletzen können und damit zumindest Unterlassungsansprüche gegenüber Google begründen können. Der BGH hat in der Entscheidung vom 14.05.2013, über welche bis jetzt lediglich eine Pressemitteilung vorliegt, geurteilt, dass wenn die Suchmaschine zum Beispiel Stichwortergänzungsvorschläge wie „Scientology “ und „Betrug“ bei Angabe des Vor- und Zunamens einer Person vortreten lässt, darin eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen zu bejahen ist.

Nach meiner Auffassung handelt es sich bei dieser Entscheidung eigentlich nur um eine Weiterführung der bisher bekannten „Forenrechtsprechung“ wonach der Forenbetreiber zwar zunächst privilegiert ist, als er grundsätzlich nicht alle Beiträge im Vorfeld prüfen muss aber zumindest ab Kenntnis d.h. wenn er in Kenntnis von einer Rechtsverletzung gesetzt wird als sogenannter Mitstörer zumindest auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet, dass die Suchmaschinenvorschläge von Google Inc. zunächst privilegiert sind und nicht unmittelbar Unterlassungsansprüche auslösen, auch wenn diese unwahr sind und / oder die jenige Person in ihren Rechten verletzen. Für einen Unterlassungsanspruch muss nämlich noch die Kenntnis der Suchmaschine hinzutreten d.h. der Verletzte muss zunächst Google einen Hinweis geben und eine angemessene Frist setzen die Rechtsverletzung einzustellen und diese Suchmaschinenvorschläge zu ändern. Nach Ablauf der Frist kann der Verletzte die Google als Betreiber der Suchmaschine auf Unterlassung in Anspruch nehmen und eine sogenannte Abmahnung verschicken oder durch einen Anwalt verschicken lassen.

Diese Entscheidung des BGH’s ist ein wichtiger Schritt um die Persönlichkeitsrechte von Einzelnen im Internet zu stärken und zeigt deutlich dem Großkonzern Google seine Grenzen auf.

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