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Fake Abmahnung von Prof. Dr. Schmid und Prof. Dr. Kraus per E-Mail wegen Streaming

Von
Fake Abmahung

Aktuell erreichen uns viele Anfragen zu Abmahnungen, die per E-Mail versendet werden und eine ZIP-Datei als Anhang enthalten. Es handelt sich um Fake Abmahnungen. Die Masche ist nicht neu. Die vermeintlichen Versender sind "Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Schmid und Prof. Dr. Kraus" oder "Kanzlei Schröder und Günther GbR". Diese Kanzleien existieren nicht oder haben mit den E-Mails nichts zu tun.

In solch einer Fake Abmahnung wegen eines Streams heißt es:

Kanzlei  Schröder + Günther GbR Forderung
09.09.2018 06:28
Von    Kanzlei Schröder + Günther GbR <schroecler@kanzlei-schroeder. com>
An    […]>
1 Anhang - 871,4 KB
Forderung […] von Kanzlei Schröder + Günther GbR.zip

Sehr geehrte/r […],
der Anlass unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Verletzung des Urheberrechts an dem Objekt „[..] Newbies 4 DVD". Unseren Auftraggeber „Brazzers Videos" steht das einzige Recht zu, dieses Werk zu verbreiten (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch die Übertragung des Streams des betreffenden Werkes über Ihre Internetverbindung verletzt.
Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern:
Datum/Uhrzeit: 17.08.2018 22:11:01 IP-Adresse: 98.13.24.128
Produktname: […] Newbies 4 DVD Benutzerkennung: 00642868 8946
Unsere Mandantin hat daher vor dem Gericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 80401/99303/293 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 874,72 Euro beziffern.
Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 70,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
Pauschale für Post und Telekommunikation: 11,34 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung - pauschal: 70,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 277,43 Euro
Gegenstandwert: 89454,00 Euro
Schadenanspruch: 874,72 Euro
Die gespeicherten Daten, Unterlassungserklärung sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
 

Woran erkennt man, dass die Abmahnung ein Betrugsversuch/Fake ist?

Zunächst ist anzumerken, dass es bereits aufgrund der Datenschutzgrundverordnung  sehr unwahrscheinlich ist, dass eine seriöse Kanzlei eine Abmahnung via E-Mail versendet. Zumal schon in der E-Mail selber und nicht erst im Anhang, den Sie nicht öffnen sollten, personenbezogene Daten enthalten sind. Ferner sollten Sie niemals ZIP-Dateien als Anhänge von E-Mails öffnen, wenn Sie nicht den Versender kennen. Ansonsten ist die Fake Abmahnung vom Text her für einen Laien schwer als Fake zu identifizieren. Ein Indiz ist sicherlich, dass in der Abmahnung vermerkt ist, dass die Rechtsverletzung durch einen Stream erfolgt sein soll. Lesen Sie dazu auch hier und zu den Redtube Abmahnungen.

Was tun, wenn Sie eine solche Fake Abmahnung  wegen Streamings erhalten haben?

Wenn Sie eine Fake Abmahnung durch "Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Schmid und Prof. Dr. Kraus" oder "Kanzlei Schröder und Günther GbR.erhalten haben sollten Sie zunächst die Anhänge nicht öffnen.  Sie sollten Strafanzeige stellen. Wenn Sie wollen können Sie sich an die Kanzlei Dr. Wachs wenden, wir stellen Strafanzeige gegen die Versender. Wenn genug Geschädigte Strafanzeige stellen, ist es einfacher die Staatsanwaltschaft von der Notwendigkeit schnellen Handelns zu überzeugen. Außerdem haben die Ermittlungsbehörden mehr Möglichkeiten, wenn aktuelle also nur wenige Stunden  alte Fake Abmahnungen übermittelt werden können. 

UPDATE:

Die Staatsanwaltschaft hat bereits wenige Stunden nach unserer ersten Strafanzeige die Arbeit aufgenommen. Wer sich gegen diese Betrugsmasche wehren möchte, kann uns gern kontaktieren. Wie bereits im Artikel dargestellt: Viel hilft viel. 

 

 

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