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DSGVO: Die Einschläge kommen näher

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DSGVO

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 hat sich einiges getan. Die ersten Bußgelder wegen Verstoß gegen die DSGVO wurden in Österreich verhängt (Überwachung des Gehwegs). Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat die Prüfung der Umsetzung der DSGVO in Betrieben begonnen und versendet dazu Fragebögen.Es gab wohl einige hundert Abmahnungen, aber gleichwohl kann man wohl nicht von einer echten DSGVO Abmahnwelle sprechen. Die Anwälte Dr. Wachs hatten auf eine Abmahnung erfolgreich eine negative Feststellungsklage eingereicht (Amtsgericht Stralsund AZ 16 C 613/18 vom 7.8.2018).

Grund für das Ausbleiben einer größeren Anzahl von Abmahnungen war auch die bestehende Rechtsunsicherheit bezüglich der Frage, ob insbesondere Mitbewerber Unterlassungsansprüche gegen Konkurrenten wegen Verstößen gegen die DSGVO geltend machen können. Zu dieser Frage wurde vertreten, dass die Vorschriften der DSGVO abschließend seien. Verstöße gegen die DSGVO sollen daher letztlich nicht nach § 3a UWG verfolgt werden können. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass n ach der Rechtsprechung einiger Land- und Oberlandesgerichte zur alten BDSG-Rechtslage galt, dass Verstöße gegen einzelne datenschutzrechtliche Vorschriften auch wettbewerbsrechtlich relevant sein können.

Das Landgericht Würzburg hat sich mit Beschluss vom 13.09.2018 (Az. 11 O 1741/18 UWG) dahingehend geäußert und entschieden, dass ein Verstoß gegen eine Norm der DSGVO aufgrund des UWG verfolgt werden kann also Abmahnungen ausgesprochen werden dürfen. Das Thema Abmahnungen und DSGVO wird also noch einmal spannend. Zur Vermeidung hoher Kosten ist vernünftige Beratung unerlässlich. Die Datenschutzerklärung der Internetseite ist bei weitem nicht das Wichtigste.

  • Sie benötigen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Art. 30 DSGVO
  • Sie müssen auch offline über Betroffenenrechte hinweisen Art. 13, 14 DSGVO
  • Sie brauchen aktuelle Technisch Organisatorischen Maßnahmen Art. 32 DSGVO

Übrigens: Wenn Sie noch kein Verfahrensverzeichnis haben oder nicht wissen ob Sie Ihre Kunden offline DSGVO konform über ihre Rechte aufklären, können Sie sich gern an uns wenden. Das erste Gespräch ist kostenlos.Testen Sie unser Beratungsniveau.

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