Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: Der neueste Versuch zur Begrenzung der Abmahnkosten
Aktuell wird mal wieder das Gesetz gegen unseröse Geschäftspraktiken durch die Dörfer getrieben. Fast schon mitleidig ist der neuste Versuch die Abmahnkosten in moderatem Rahmen zu halten anzuschauen. Der Gesetzestext soll lauten wie folgt:
§97a UrhG
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor...