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RA Stadler hat etwas dem Vögelchen gezwitschert

Von
Twitter

Twitter rules: RA Stadler wurde vor knapp über einem Monat temporär bei Twitter gesperrt, weil er einen Tweet zu Host Seehofer mit den Inhalt veröffentlichte „Geh endlich sterben, menschenverachtender Zyniker“. In dem Tweet wurde auf einen Zeitungsartikel verlinkt, in dem Herr Seehofer seine Freude zum Ausdruck gebracht haben soll, dass an seinem 69 Geburtstag, 69 Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben wurden. 
Meine persönliche Meinung ist, dass ich beide Äußerungen nicht besonders konstruktiv finde, aber scheinbar ist das jetzt das aktuelle politische Klima, man redet nicht mehr miteinander sondern nur noch für das eigene politische Lager. 
Klar ist aber auch, dass RA Stadler mit der rechtlichen Einordnung seiner Äußerung  recht hat, wenn er ausführt, dass es sich dabei um eine geschützte Meinungsäußerung handele. Interessanter fand ich die Verärgerung des Kollegen Stadlers dahingehend, dass ein amerikanisches Unternehmen über die Nutzungsbedingungen die Meinungsäußerungsfreiheit zu beschränken gedenkt. Das ist weder neu noch überraschend.  Abgesehen davon, dass die Grundrechte bekanntlich nicht unmittelbar gelten, stimmt der Nutzer diesen regelmäßig absichtlich schwammig gehaltenen Regeln auch zu.
Bei Twitter heißt es etwa in den Nutzungsbedingungen (twitter-rules):

Wir glauben an freie Meinungsäußerung und offenen Dialog, doch diese zugrundeliegende Philosophie bedeutet wenig, wenn Stimmen zum Schweigen gebracht werden und Menschen Angst haben, sich zu äußern. Damit sich die Menschen immer sicher fühlen können, unterschiedliche Meinungen und Ansichten auszudrücken, verbieten wir Verhalten, das die Grenze zum Missbrauch überschreitet. Das schließt Verhalten ein, das belästigt, einschüchtert oder verängstigt, um die Stimme eines anderen Nutzers verstummen zu lassen.
Bei der Bewertung missbräuchlichen Verhaltens und der Entscheidung über angemessene Gegenmaßnahmen wird der Kontext in Betracht gezogen. Faktoren, die wir in Erwägung ziehen können, sind u. a. Folgende:

  •     ob das Verhalten auf eine bestimmte Person oder Personengruppe abzielt,
  •     ob die Meldung von der betroffenen Person oder von einer unabhängigen Person erstattet wurde,
  •     ob das Verhalten berichtenswert ist und im legitimen öffentlichen Interesse steht. 

Twitter entscheidet also was missbräuchlich ist und berücksichtigt den Kontext und verschiedene andere Gesichtspunkte, welche im konkreten Fall und in welcher Gewichtung etc  weiß kein Mensch. Das gleiche Problem tritt auch bei anderen social Media Plattformen auf: TripAdvisor etwa weigert sich regelmäßig beharrlich Bewertungen zu löschen, wenn diese nicht gegen deren Nutzungsbedingungen verstoßen – was dann eben TripAdvisor entscheidet.  Anders als bei Twitter hat der betroffene Gewerbetreibende da aber auch keine Möglichkeit seinen Account einfach zu schließen und nicht mehr auf der Plattform geführt zu werden.

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