Filesharing: BGH Beschluss vom 19. April 2012 I ZB 80/11: Alles Kann besser werden
Der BGH hat sich in seinem Beschluss vom 19. April 2012 AZ I ZB 80/11 klargestellt, dass für den Auskunftsanspruch im Rahmen des § 101 Abs. 9 UrhG eine Verletzung im gewerblichen Ausmaß nicht erforderlich ist. Dies wird im Klartext bedeuten, dass die Auskünfte massiv zunehmen werden und nun...