AG Köln 125 C 495/13 v. 10.03.2014: 260,50 EURO für ein aktuelles Album von Universal
Das AG Köln AG Köln 125 C 495/13 v. 10.03.2014 hat aktuell ein Teil Versäumnis Urteil erlassen, nach dem eine Klage der Kanzlei Rasch auf knapp 3.800 EUR wegen der Verbreitung eines Albums in einer Tauschbörse zu 93 % abgewiesen wurde. Die von Rasch vertretene Universal bekam 260,50 EURO...