Vorbeugende Unterlassungserklärung sind kein SPAM: BGH v. 28.02.2013 (Az. I ZR 237/11)
Die Kanzlei WBS – zweite positive BGH Entscheidung in kurzer Abfolge! – hat ein Urteil vor dem BGH v. 28.02.2013 (Az. I ZR 237/11) erstritten, in dem der BGH klarstellt, dass einem Rechteinhaber bzw. dessen Anwälten keine Schadensersatzansprüche insbesondere keine gegenüber einem...