LG Frankenthal (AZ 6 O 325/08) vom 15.9.2008 – Keine Adresse bei weniger als 3000 Musikstücken, 200 Filmen !
Das LG Frankenthal hat ein gewerbliches Ausmaß, das Voraussetzung für die Herausgabe der IP-Adresssen ist, erst ab 3000 Liedern oder 200 Filmen angenommen. Das Gericht knüpft unter Verweis auf Entwürfe des Gesetzes an den handelsrechtlichen Gewerbeberiff an. Die Entscheidung steht damit in...