Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch beim Filesharing nach BGH ohne Richtervorbehalt?
Der BGH I ZR 121/08 hat in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2010 zur Rechtsnatur von IP-Adressen ausgeführt, dass „die IP-Adressen von Anschlussinhabern als Bestandsdaten“ einzuordnen seien.
Damit wurde einerseits ein Rechtsstreit geklärt, nämlich, ob die Anfrage von Staatsanwaltschaften bei...